Aktuelles

Neuer Chef beim Hartmannbund

Anästhesist Dr. Sebastian Gassner aus Flensburg folgt auf Augenarzt Dr. Mark Tobis aus Eckernförde als Landesvorsitzender des Hartmannbundes. Tobis stand acht Jahre an der Verbandsspitze. Im Interview erläutert Gassner, welche Ziele er erreichen möchte und warum Engagement in der Standespolitik wichtig ist.

Geriatrie in Ostholstein

Ulrike Hammad-Greiff ist Ärztliche Direktorin der Ameos Kliniken in Oldenburg und Middelburg. In einer Veranstaltung vor Ort ging es um die Zukunft der Geriatrie in der Region. Die Ärztin stellte eine verlässliche Versorgung in Aussicht. Kritiker befürchten dagegen eine Vernachlässigung der Altersmedizin.

Kompetenzzentrum für Justizgutachten nimmt Arbeit auf – Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt Justiz durch gezielte Vermittlung psychologischer und psychiatrischer Sachverständiger

Bad Segeberg / Kiel, 1. Juli 2025. Im Juli startet in Schleswig-Holstein das „Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten“ (KPJ), ein bisher bundesweit einzigartiges Projekt, welches das Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) und die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) errichtet haben. Ziel ist, den Mangel an psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen bei Justizverfahren zu beseitigen und qualifizierte Sachverständige auf Anfragen aus der Justiz zu vermitteln. 

Delegierte in Leipzig

Dr. Solveig Voran war eine von 9 Delegierten der Ärztekammer Schleswig-Holstein auf dem Deutschen Ärztetag in Leipzig. Sie und die anderen Delegierten schildern ihre Eindrücke zu ausgewählten Themen. Voran zeiget sich u.a. von der Diskussion über das Personalbemessungssystem ÄPS-BÄK erfreut.

Deutliches Signal an die Politik: Ärztetag für Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

30. Mai 2025 – Mit breiter Zustimmung hat sich der Deutsche Ärztetag für eine Neuausrichtung des rechtlichen Umgangs mit Schwangerschaftsabbrüchen im ersten Schwangerschaftsdrittel ausgesprochen. Der entsprechende Beschluss sieht vor, den Abbruch in den ersten zwölf Wochen aus dem Strafgesetzbuch herauszulösen. Die verpflichtende, ergebnisoffene Beratung soll jedoch weiterhin fester Bestandteil des Verfahrens bleiben.