
Deutliches Signal an die Politik: Ärztetag für Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
„Wir haben einen sehr wichtigen Entschluss gefasst, der eine Basis schafft für eine Situation, in der wir als Ärztinnen und Ärzte nur noch dem Grundgesetz, der Berufsordnung und unserem Gewissen verpflichtet sind. Darüberhinaus entlasten wir Frauen und Männer, die in sehr kurzer Zeit eine sehr schwere Entscheidung treffen müssen, die sehr belastend ist “, erklärte Prof. Doreen Richardt, Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die geltenden Regelungen zur Frist und die Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sollen auch künftig gelten.
Mehr Schutz durch Beratung – nicht durch Strafandrohung
Prof. Richardt betonte, dass eine qualifizierte Beratung vor dem Eingriff die zentrale Rolle spiele: „So kann auch das werdende Leben besser geschützt werden – nicht durch Strafandrohung, sondern durch Begleitung und Aufklärung.“ Sie machte zudem darauf aufmerksam, dass der Schutz von Kindern nicht mit der Geburt endet: „Wir müssen auch die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für Familien verbessern und eine Umgebung schaffen, in der sich Kinder willkommen fühlen und wir möglicherweise auf diese Art und Weise die eine oder andere Abtreibung verhindern können.“
Ärztliche Versorgung darf nicht im Graubereich stattfinden
Die aktuelle Gesetzeslage stelle für Ärztinnen und Ärzte häufig eine enorme Belastung dar, wie Prof. Richardt schilderte: „Die Versorgungslage ist prekär, viele arbeiten unter rechtlicher Unsicherheit. Kein anderer Bereich unserer ärztlichen Tätigkeit ist so stark durch gesellschaftliche Debatten und politische Hürden gefährdet.“ Deswegen hofft die Vizepräsidentin auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses durch die Politik, dass die bestehende Regelung überdacht und durch ein rechtlich klares, ethisch fundiertes und medizinisch tragfähiges Modell ersetzt wird unter Einbeziehung der Expertise der ärztlichen Profession.