Ärztinnen und Ärzte

Von Ihrer Anmeldung bei Ihrer Ärztekammer über Ihre Weiterbildung bis hin zum Versorgungswerk – Auf dieser Seite finden Sie alles rund um Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer Ärztekammer Schleswig-Holstein.

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Anmelden, Ummelden, Abmelden

Sie stehen kurz vor der Approbation und sind damit bald Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein? Sie möchten in Schleswig-Holstein ärztlich tätig werden oder haben Sie sich entschieden in einem anderen Bundesland ärztlich tätig werden und Ihre Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beenden? Unter den entsprechenden Links finden Sie alle weiteren notwendigen Informationen.


Neuigkeiten


Das Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Das Versorgungswerk bietet Ihnen eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Sie gewährt berufsunfähigen Mitgliedern Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen.

Das Versorgungswerk steht Ihnen, auch bei Fragen zu Ihrer Rentenversicherung und Rentenleistungen, jederzeit gern beratend zur Seite.

Weitere Informationen unter www.vaesh.de.

Kontakt

Telefon 04551 803 900
Fax 04551 803 939
mitglieder@vaesh.de
Adresse
Bismarckallee 14-16
23795 Bad Segeberg


Arztausweis

Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis im Kartenformat mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Arztausweis beantragt werden. Eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich.


Approbation, Berufserlaubnis und Sprachkenntisprüfung

Alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu eine Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO).