Der elektronische Heilberufeausweis - eHBA

Symbolbild Digitalisierung

Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Schleswig-Holsteinischen Arztausweis!

Zur Beantragung

Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ bzw. "Ärztin" ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA).

Eine Erklärung des Beantragungsablaufs für den eHBA finden Sie auf der Homepage der Gematik. Die Beschreibung der Beantragung steht auch als Video zur Verfügung.

Kosten
Es fallen laufende Kosten für den eHBA an. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Zertifizierungsdienstanbieters (ZDA).

Anbieter von Karten der Generation 2

Bundesdruckerei

medisign

SHC/Atos

T-Systems

FAQ zum eHBA

Was ist der eHBA?

Welche Funktionen hat der eHBA und wie sieht er aus?

FAQ - HBA der Gematik

Ihre Ansprechpartnerin

Yvonne Rieb

eHBA-Hotline
Tel. 04551 803 222