Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die zuständige Stelle für die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Facharztanerkennung oder Bewertung von im Ausland absolvierten Weiterbildungsabschnitten, die noch nicht zu einem Befähigungsnachweis geführt haben.
Die Anerkennung erfolgt nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) §§ 18 und 19. Dabei unterscheidet man zwischen einer Anerkennung einer aus dem Gebiet der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder aus einem Vertragsstaat (§ 18) erworbenen Qualifikation und eine Anerkennung einer in den übrigen Staaten, sog. Drittstaaten (§ 19) erworbenen Qualifikation.
Die Bearbeitung setzt Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer Schleswig-Holstein oder ein berechtigtes Interesse voraus. Wir weisen darauf hin, dass eine Bearbeitung gemäß Gebührensatzung kostenpflichtig sein kann.
Verfahren
Bewertung von im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten
Anerkennung einer im Ausland (EU/EWR/Vertragsstaat) erworbenen Berufsqualifikation
Anerkennung einer im Ausland (Drittstaaten) erworbenen Berufsqualifikation
Approbation und Berufserlaubnis
Weitere Informationen (zum Teil in Englisch)

Sprachkenntnisprüfung
Ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Schleswig-Holstein praktizieren wollen, müssen eine fachlich orientierte Sprachkenntnis vorweisen und/oder eine entsprechende Prüfung ablegen.
Um eine problemlose Kommunikation zwischen Ärztin und Arzt einerseits sowie Patientin und Patient andererseits als auch eine sichere Behandlung zu gewährleisten, ist ein bestimmtes Sprachniveau erforderlich. Gemäß einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen, bevor sie eine vorläufige Berufserlaubnis oder eine Approbation erhalten können. Die Fachsprachprüfungen werden derzeit u. a. in Kooperation mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern in Rostock durchgeführt. Auch bei max.Q im bfw in Kiel - dem Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB - ist es neuerdings möglich, die vom Landesamt anerkannte Fachsprachprüfung telc B2/C1 Fachsprache Medizin abzulegen.
Weitere Hinweise erteilt das Landesamt für soziale Dienste in Kiel im Rahmen der Beantragung einer Berufserlaubnis/Approbation:
Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24, 24534 Neumünster
Tel.: 04321 913-5, Fax: 04321 913-980
Fachsprach - u. Kenntnisprüfung: Vorbereitung für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland durch maxQ.
Die Bildungsstätte maxQ. bietet ab dem 6. Februar 2023 und ab September/Oktober 2023 wieder einen umfassenden Vorbereitungskurs für ausländische Ärztinnen und Ärzte an. Die Ziele sind zum einen die Vorbereitung und Absolvierung der telc B2/C1 Fachsprachprüfung Medizin. Zum anderen wird auf die Kenntnisprüfung zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen medizinischen Ausbildung (Erteilung der deutschen Approbation) vorbereitet und in ein 3-monatiges Klinikpraktikum mit Berufserlaubnis vermittelt.
Die Ansprechpartnerin ist Katharina Deutsch. Telefonnummer: 0431 58089764 oder per E-Mail: deutsch.katharina@maxq.net