
Organspende bewusst regeln: Ärztekammer SH fordert Entscheidung und Gesetzesreform
4. Juni 2025 - Unter dem diesjährigen Motto „Zeit, Zeichen zu setzen“ findet am 7. Juni 2025 bundesweit der Tag der Organspende statt. Im Fokus steht der Appell, eine bewusste Entscheidung zur Organspende zu treffen – und diese zu dokumentieren. Auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt den Aktionstag und ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und bekräftigt ihre Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung der Organspende.
„Organspende ist ein Thema, das uns alle betrifft. Jede Entscheidung zählt – und sie sollte gut informiert getroffen werden“, betont Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Wir möchten dazu ermutigen, sich mit den eigenen Werten und Wünschen auseinanderzusetzen und diese klar zu dokumentieren – zum Beispiel im Organspendeausweis oder durch einen Eintrag in das digitale Organspende-Register, das eine transparente Hinterlegung der persönlichen Entscheidung – unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ ausfällt – ermöglicht.“
Klare Haltung entlastet Angehörige
Prof. Herrmann betont, wie wichtig eine eindeutige Willensbekundung zu Lebzeiten ist: „Nur wer frühzeitig festlegt, ob im Todesfall Organe gespendet werden sollen oder nicht, trifft eine selbstbestimmte Entscheidung – und entlastet gleichzeitig die Angehörigen. Sie sind es sonst, die in einer emotional belastenden Situation über die Organspende einer nahestehenden Person entscheiden müssen.“
Er weist zudem auf die gesetzlichen Voraussetzungen hin: „Voraussetzung für eine Organspende ist immer die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods durch zwei voneinander unabhängige, erfahrene Intensivmedizinerinnen oder -mediziner, die weder an der späteren Organspende noch an der Transplantation beteiligt sein dürfen.“
Auch Politik muss Zeichen setzen
Die Transplantationsmedizin in Schleswig-Holstein ist hochentwickelt und erfolgreich, dennoch kann vielen schwerkranken Patientinnen und Patienten nicht geholfen, weil es zu wenige Spenderinnen und Spender gibt. „„Eine gesetzliche Neuregelung der Organspende – etwa in Form der Widerspruchslösung – ist dringend erforderlich. Sie könnte nicht nur vielen schwer kranken Menschen neue Lebenschancen eröffnen, sondern zugleich Angehörige entlasten, die sonst in einer emotional belastenden Situation eine weitreichende Entscheidung treffen müssten“, sagt Prof. Herrmann.