30. Mai 2025 – Mit breiter Zustimmung hat sich der Deutsche Ärztetag für eine Neuausrichtung des rechtlichen Umgangs mit Schwangerschaftsabbrüchen im ersten Schwangerschaftsdrittel ausgesprochen. Der entsprechende Beschluss sieht vor, den Abbruch in den ersten zwölf Wochen aus dem Strafgesetzbuch herauszulösen. Die verpflichtende, ergebnisoffene Beratung soll jedoch weiterhin fester Bestandteil des Verfahrens bleiben.