Kammerbeitrag
Der Kammerbeitrag errechnet sich individuell auf Grundlage der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit des vorvergangenen Jahres: Für das Beitragsjahr 2025 ist also das Einkommen aus 2023 relevant. Der aktuelle Hebesatz beträgt 0,6 %, wobei der Mindestbeitrag bei 45,00 Euro liegt.
Unser Kammerbeitragsteam hinterlegt in jedem Jahr die Einstufungserklärung in Ihrem AKIS-Portal. Diese steht Ihnen dort als Download bereit – so können Sie sie direkt herunterladen und an Ihren Steuerberater weiterleiten. Alternativ können Sie auch den erforderlichen Steuerbescheid oder das Testat Ihres Steuerberaters hochladen. Auf dieser Basis wird Ihr aktuell fälliger Beitrag ermittelt und Sie erhalten Ihren Beitragsbescheid.
Einstufungserklärung online ausfüllen
- Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im AKIS an.
- Öffnen Sie den Ordner „Kammerbeitrag“. Dort finden Sie die ausfüllbare Einstufungserklärung sowie alle weiteren Informationen.
Sie haben noch weitere Fragen? Dann steht Ihnen unser Kammerbeitragsteam sehr gern per Telefon unter 04551 803 555 oder per E-Mail an kammerbeitrag(at)aeksh.de zur Verfügung.
Sie erreichen uns während unserer Servicezeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
- Telefon 04551 803 555
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- kammerbeitrag(at)aeksh.de