Delegierte in Leipzig

Die Argumente, ein Instrument der Personalbemessung zu erarbeiten, waren aus Sicht der Ärzteschaft zahlreich: Die unzureichende Personalausstattung, die ständig steigende Arbeitsbelastung, der wachsende wirtschaftliche Druck, der demografische Wandel, die zunehmende Abwanderung von Ärzten, die abnehmende Arbeitszeit am Patienten, die überbordende Bürokratie und der wachsende Stress.

Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Prof. Henrik Herrmann, auf BÄK-Ebene neben der ärztlichen Weiterbildung auch für dieses Thema zuständig, stellte die zahlreichen Gründe beim Sachstandsbericht zum Thema Ärztliches Personalbemessungssystem-Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) noch einmal zusammen. Klare Botschaft daraus aus seiner Sicht: „Ein Paradigmenwechsel im Bereich der Personalvorgaben ist längst überfällig.“
Das ÄPS-BÄK hat die Ziele, alle Leistungen der Ärzteschaft sichtbar zu machen, eine patienten- und aufgabegerechte ärztliche Personalausstattung verbindlich zu machen und die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung zu sichern. 

Trotz dieser Ziele: In der Ärzteschaft musste vor einigen Jahren erst noch für das ÄPS-BÄK geworben werden. Seit 2018 wurde das Thema in einer Arbeitsgruppe der BÄK behandelt, inzwischen sind zahlreiche Meilensteine erreicht worden – im vergangenen Jahr sogar die Verankerung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Dort heißt es in Paragraf 137m u.a.: „Die zugelassenen Krankenhäuser im Sinn des §108 sind verpflichtet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung für die ärztliche Behandlung im Krankenhaus sicherzustellen.“ 

Nun gilt es, die Forderungen der Ärzteschaft im weiteren Prozess einzubringen. Dazu soll die Testphase weitere wichtige Informationen liefern. Ein halbes Jahr läuft die Phase an ausgesuchten Kliniken. Je nach Ausgang könnte das Instrument aus Sicht von BÄK-Vizepräsidentin Dr. Susanne Johna anschließend im Zuge der Krankenhausreform verpflichtend eingeführt werden. Die wichtigsten Forderungen der Ärzteschaft sollten aus Sicht Herrmanns folgende Punkte sein: 

  • Die flächendeckende, dauerhafte und verbindliche Einführung des ÄPS-BÄK mit einer Rechtsverordnung nach §137m Abs. 3 SGB V.
  •  Die Berücksichtigung der mit dem ÄPS-BÄK ermittelten Personalaufwände in der Vorhaltevergütung.
  •  Die aktive Unterstützung der Erprobung durch die beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie die Krankenhausträger.

Das Instrument ist aus Sicht Herrmanns unverzichtbar, „um zu zeigen, was nicht mehr leistbar ist“. Er unterstrich noch einmal, dass es mit dem ÄPS-BÄK nicht um Personaluntergrenzen gehe – ein Punkt, der in Diskussionen auf früheren Ärztetagen nicht allen Delegierten klar war. 
Unterstützung für die Einführung des Systems bekam er nicht nur von Susanne Johna, sondern auch von zahleichen Delegierten. Dr. Solveig Voran aus Schleswig-Holstein zeigte sich froh, dass das System jetzt in der Testphase ist. Insbesondere als Ärztin in Weiterbildung und als junge 
Mutter hat sie Interesse daran, dass die zu leistende Arbeit eins zu eins abgebildet wird. „Das Wichtigste ist, dass es endlich ein Instrument gibt, mit dem Klinikdirektoren und Controller zum Vorstand gehen und sagen können, so viele Stunden brauchen wir. Für die Arbeitszeit brauchen wir klare Zahlen, damit nicht mehr geschachert wird“, sagt Voran dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt.

Auch von Delegierten aus anderen Landesärztekammern gab es breite Unterstützung für das ÄPS-BÄK. Ein Delegierter ist überzeugt: „Dieses Instrument gibt uns die Würde der Ärzteschaft zurück.“ Andere bewerteten es als „riesigen, richtigen Schritt.“
Die Erprobung wird von einem bekannte Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt und soll u.a. untersuchen, ob die Daten vergleichbar sind, wie hoch der Aufwand wird und ob das System für verschiedene Krankenhaustypen tauglich ist.
Dirk Schnack