Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: Dezember 2023 

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website www.aeksh.de in Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung wurde am 12. Dezember 2023 erstellt. Die Erklärung bezieht sich auf das BIK-Testergebnis nach dem entwicklungsbegleitenden BITV-Prüfverfahren von Mai 2023.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Downloads/PDFs: Derzeit sind nicht alle PDF Dokumente auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Zurzeit arbeiten wir an einer schrittweisen Anpassung aller PDF-Dokumente, sofern diese für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne: kommunikation@aeksh.de

  2. Der Fokus ist nicht gesondert hervorgehoben.

  3. Videos: Die Videos sind noch nicht untertitelt. Sie liegen ohne Audiodeskription ohne Volltext-Alternative und ohne Gebärdensprache vor.

  4. Alternativtexte: Die Alternativtexte für Grafiken und Bilder auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

  5. Gebärdensprache: Der Text der Webseite zur Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise zur Navigation sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Feedback zur Barrierefreiheit
Über folgenden Kontakt können Sie der Ärztekammer Schleswig-Holstein Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
E-Mail: kommunikation@aeksh.de

Beschwerdeverfahren
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 16 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.

Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie die Beschwerdestelle einschalten. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss keine Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: 0431 988 1612
E-Mail:
bbit@landtag.ltsh.de

Homepage: Beschwerdestelle zu Barrieren bei Informationen öffentlicher Stellen im Internet