Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Oktober 2025
Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.aeksh.de.
Beschreibung der Dienstleistung
In Schleswig-Holstein arbeiten und leben rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte. Als Ärztekammer Schleswig-Holstein sind wir ihre Berufsvertretung: Wir stellen Aktualität und Qualität von ärztlichen Weiter- und Fortbildungen sicher, begleiten in rechtlichen Fragen und informieren im Ärzteblatt rund um Berufs- und Gesundheitspolitik im Norden. Darüber hinaus unterstützen wir angehende Medizinische Fachangestellte vor und während der Ausbildung und bieten fertigen MFA ein umfangreiches Weiterbildungsangebot. Patientinnen und Patienten stehen wir als zuständige Informations-, Beratungs- und Konfliktstelle zur Seite.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Für eingebettete Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken kann keine Barrierefreiheit garantiert werden. Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf einzelnen Seiten ist die Fehlererkennung und Hilfe bei Fehlern bezogen auf Formulare nicht vorhanden.
- Auf einzelnen Seiten ist eine zugängliche Authentifizierung (Minimum) nicht vorhanden.
- Gebärdensprache: Der Text der Webseite zur Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise zur Navigation sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
- Videos: Die Videos sind noch nicht untertitelt. Sie liegen ohne Audiodeskription ohne Volltext-Alternative und ohne Gebärdensprache vor.
- Podcast: Auf einzelnen Seiten gibt es keine Alternativen für Audiodateien.
- Auf einzelnen Seite ist die Bedienung ohne Maus nicht möglich.
- Auf einzelnen Seiten werden Schriftgrafiken verwendet.
Hinweis zu Downloads/PDFs und E-Paper:
Derzeit sind nicht alle PDF-Dokumente und E-Paper auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Zurzeit arbeiten wir an einer schrittweisen Anpassung aller PDF-Dokumente, sofern diese für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Falls Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne: kommunikation@aeksh.de
Diese Erklärung wurde am 15.10.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8 - 12
23795 Bad Segeberg
kommunikation(at)aeksh.de
Tel.: 04551 803 0
Beschwerdeverfahren
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 16 LBGG. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes zu lösen.
Wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie die Beschwerdestelle einschalten. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss keine Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: 0431 988 1612
E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de
Homepage: Beschwerdestelle zu Barrieren bei Informationen öffentlicher Stellen im Internet