Mitgliedschaft

Anmelden, Ummelden, Abmelden

Sie stehen kurz vor der Approbation und sind damit bald Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein? Sie möchten in Schleswig-Holstein ärztlich tätig werden oder haben Sie sich entschieden in einem anderen Bundesland ärztlich tätig werden und Ihre Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beenden? Unter den entsprechenden Links finden Sie alle weiteren notwendigen Informationen.



Arztausweis

Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis im Kartenformat mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Arztausweis beantragt werden. Eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich.


Approbation, Berufserlaubnis und Sprachkenntisprüfung

Alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu eine Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO).