Mitgliedschaft
Anmelden, Ummelden, Abmelden
Sie stehen kurz vor der Approbation und sind damit bald Mitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein? Sie möchten in Schleswig-Holstein ärztlich tätig werden oder haben Sie sich entschieden in einem anderen Bundesland ärztlich tätig werden und Ihre Mitgliedschaft bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beenden? Unter den entsprechenden Links finden Sie alle weiteren notwendigen Informationen.
Arztausweis
Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis im Kartenformat mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Arztausweis beantragt werden. Eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich.
Approbation, Berufserlaubnis und Sprachkenntisprüfung
Alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu eine Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO).
Informationen und Anträge
Beantragung von Röntgenpässen für Patientinnen und Patienten
- Wiedereinstieg als Ärztin oder Arzt
- Mentoring für Ärztinnen und Ärzte
- Für Studierende - das Deutschlandstipendium
- Die Ombudsstelle der Ärztekammer
- Ständige Kommission MD
- Beratende Kommission Sucht und Drogen
- Medizinischen Kinderschutzhotline
- Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz
- Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte