Weiterbildungsbefugte

Antrag Weiterbildungsbefugnis

Die Ärztekammer befugt Ärztinnen und Ärzte, die in verantwortlicher Leitung die Weiterbildung in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchführen. Einzelheiten über die Befugnis zur Weiterbildung und über die Zulassung von Weiterbildungsstätten sind in den entsprechenden Richtlinien geregelt.

Die Befugnis wird in der Liste der zur Weiterbildung befugten Ärzte veröffentlicht.

Voraussetzungen

Die Befugnis kann nur erteilt werden, wenn die Ärztin bzw. der Arzt

  • die Bezeichnung, in der er weiterbilden möchte, seit mehreren Jahren führt,
    • Facharztkompetenz: seit 3 Jahren
    • Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung: seit 2 Jahren
  • fachlich und persönlich geeignet ist sowie
  • weisungsbefugt gegenüber den Weiterzubildenden ist.
Antragstellung

Digitale Antragstellung: 
Sie haben die Möglichkeit, den Befugnisantrag in Ihrem persönlichen Bereich im AKIS (Ärztekammer Info-System) zu stellen. Bitte lesen Sie vorab die Anleitung sowie wichtige und hilfreiche Informationen auf der Seite "Digitale Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis".

In Papierform: 
Der Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis in Papierform besteht aus folgenden Formularen

  1. Sie finden die Anträge für die Weiterbildungsbefugnis im Downloadbereich. Bitte geben Sie dort die Suchbegriffe des gewünschten Facharzt/Zusatzbezeichnungs- Gebietes ein. Bitte fügen Sie dem Antrag einen kurzer beruflicher Werdegang bei.
  2. Leistungsnachweise. Um den entsprechenden Leistungsnachweis zu finden, geben Sie bitte die Facharztkompetenz im Suchfeld des Downloadbereiches ein. 
  3. Weiterbildungsplan (Merkblatt). Bitte geben Sie im Downloadbereich das Suchwort Merkblatt ein. 
     

 

Verpflichtungen für den Befugten

Die Weiterbildungsbefugnis verpflichtet die bzw. den Befugten

  • an Evaluationen, Schulungen und weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen der Ärztekammer zur ärztlichen Weiterbildung teilzunehmen,
  • zur verantwortlichen und persönlichen Leitung der Weiterbildung,
  • die Weiterbildung inhaltlich und zeitlich entsprechend der Weiterbildungsordnung zu gestalten,
  • zur Bestätigung der vermittelten Inhalte im elektronischen Logbuch,
  • ein Gespräch mit der in Weiterbildung befindlichen Ärztin bzw. Arzt nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, zu führen, sowie
  • zur Ausstellung eines Zeugnisses über die abgeleistete Weiterbildungszeit.
Änderung einer bestehenden Weiterbildungsbefugnis

Der befugte Arzt hat Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte unverzüglich der Ärztekammer anzuzeigen. Für eine Erweiterung des Umfangs ist ein Antrag mit aktuellem Leistungsnachweis einzureichen. Mit der Beendigung der Tätigkeit eines befugten Arztes an der Weiterbildungsstätte erlischt die Befugnis zur Weiterbildung. Dies gilt auch für Team-Befugnisse, sofern ein Partner ausscheidet.

Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte

Der Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte ist im Antrag auf Erteilung einer Befugnis integriert. Erläuterungen, Informationen und einige Begriffsbestimmungen zu den Befugniskriterien und zur Befugniserteilung können Sie diesem Merkblatt entnehmen.

Richtlinien über die Zulassung von Weiterbildungsstätten und über die Befugnis zur Weiterbildung in Gebieten, Facharztkompetenzen Schwerpunkten, Zusatz-Weiterbildungen.

Merkblatt Erläuterung Befugniskriterien

Befugnispartner ausgeschieden

Sofern ein Befugnispartner aus einer bereits bestehenden Befugnis ausgeschieden ist, erlischt die Teambefugnis auch für die verbleibenden Partner. Für eine sich anschließende Befugnis kann das Formular "Befugnispartner ausgeschieden" verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine Befugnis nach WBO 2020 bestanden hat. Im Anschluss an eine gemäß WBO 2011 erteilte Befugnis ist ein komplett neuer Antrag zu stellen.

Downloads
Relevante PDFs für Weiterbildungsbefugte – kompakt und griffbereit.