Zeugnisse

Ein Weiterbildungszeugnis ist grundsätzlich nach Beendigung eines Weiterbildungsabschnitts oder der gesamten Weiterbildung sowie beim Ausscheiden oder Wechsel des Weiterbildungsbefugten auf dem Geschäftsbogen der Klinik bzw. der Praxis zu erstellen. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • Ausstellungsdatum (Weiterbildungszeugnisse dürfen nicht vordatiert werden)
  • Angestrebte (Facharzt-)Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung
  • Beginn und Ende der Weiterbildungszeit sowie Angaben zur Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung Stundenumfang der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit)
  • Eventuelle Unterbrechungen der Weiterbildung (z.B. längere Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst oder wissenschaftlicher Aufträge)
  • Beschreibung der Weiterbildungsstätte (Einrichtung, Abteilungen, Ausstattung und Leistungsspektrum in Diagnostik und Therapie)
  • Zeitlicher Ablauf und jeweilige Dauer der Rotationsabschnitte (siehe auch Merkblatt im Downloadbereich)
  • Darlegung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten (in Ergänzung zu den im Logbuch dokumentierten Untersuchungs- und Behandlungszahlen) inkl. einer Bewertung der Lern- und Einsatzbereitschaft sowie der Arbeitsleistung
  • Gegebenenfalls Defizite oder noch nicht vermittelte Weiterbildungsinhalte als wichtige Information für die nächste Weiterbildungsstätte/den nächsten Weiterbildungsbefugten
  • Ausführliche Stellungnahme zur fachlichen Eignung des Weiterbildungsassistenten
  • Unterschrift von allen zu dieser Weiterbildung befugten Ärzten 

Die Erteilung von Weiterbildungszeugnissen ist in der Weiterbildungsordnung (§ 9) geregelt. Danach hat die bzw. der Weiterbildungsbefugte der in Weiterbildung befindlichen Ärztin bzw. Arzt die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in einem Weiterbildungszeugnis zu bescheinigen, das ausschließlich zur Vorlage bei der Ärztekammer dient.

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