Digitale Beantragung einer Weiterbildungsbefugnis

Anleitung, Hinweise und Informationen
 

AKIS – Ärztekammer Info-System

Sie haben sich über das AKIS angemeldet und möchten eine Befugnis beantragen. Wir haben hier wichtige und hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden der Weiterbildungsabteilung unter 04551 803 675.

Bevor Sie starten…

  • In Vorbereitung für die Antragstellung sind im AKIS unter „Profil“ die Personen- und Adressdaten von jedem (beteiligten) Antragsteller zu überprüfen. Aktuelle Daten sind Voraussetzung für die abschließende Antragstellung.
  • Vor Antragstellung ist zu überlegen, ob der Antrag allein, im Team oder Verbund* gestellt wird. Jeder Befugnispartner hat ggf. eigene Angaben zu machen und ist in die Antragstellung einzubinden. Das Antragsverfahren wird von einem Antragsteller gestartet, der dann mit einem Einladungs-Link (z. B. per E-Mail) die weiteren Beteiligten einlädt. Über diesen (Einladungs-)Link gelangen die Beteiligten mit ihren persönlichen Zugangsdaten direkt in die gemeinsame Antragstellung in einem gesonderten AKIS-Modul. 

    * Eine Teambefugnis besteht aus mehreren Befugten an einer Weiterbildungsstätte, eine Verbundbefugnis aus mehreren Befugten an unterschiedlichen Weiterbildungsstätten.

Hinweis: Die Antragstellung findet in einem eigens dafür geschaffenen AKIS-Modul statt, das unabhängig von Ihrem persönlichen Bereich liegt.


Der Träger der Einrichtung ist einzubinden

Die Einrichtung, an der eine Weiterbildung durchgeführt wird, muss als Weiterbildungsstätte zugelassen sein. Für die Zulassung als Weiterbildungsstätte ist der Träger der Einrichtung, sofern Sie dies nicht selbst sind, zwingend über den o.g. (Einladungs-)Link am Antrag zu beteiligen. Der Träger hat mindestens die Angaben zur Weiterbildungsstätte zu bestätigen.

  • Der Träger muss einen eigenen Zugang zum AKIS haben. Dieser kann unter https://akis.aeksh.de/ angelegt werden.

Start der Antragstellung

Unter „Gesamt - Weiterbildung – Befugnisübersicht“  können Sie die Antragstellung starten. Die Bearbeitung kann jederzeit unterbrochen und über diesen Menüpunkt fortgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur von einer Person zurzeit bearbeitet werden kann.

Welche Angaben wann und von wem?

Sie allein haben Zugriffsrecht auf Ihre Personendaten und Ihren beruflichen Werdegang. Alle übrigen Punkte sind von allen Antragsteilnehmenden einseh- und befüllbar. Abschließend sind die Angaben zur Weiterbildungsstätte vom Träger und alle weiteren Daten von den übrigen Beteiligten zu bestätigen.


Hinweis: Änderung von Angaben nach bereits erfolgter Bestätigung machen eine erneute Bestätigung erforderlich.


Menüführung

In der linken Menüführung können Sie in den einzelnen Menüpunkten hin- und herspringen.

Hinweis, dass noch Eintragungen vorzunehmen sind
signalisiert die Vollständigkeit der Angaben
abrufbare Erklärungen zu einzelnen Punkten
Möglichkeit, jederzeit weitere Personen per Einladungs-Link an der Antragstellung zu beteiligen
löscht den gesamten Antrag. - Achtung: Nicht wiederherstellbar!

Hochladen von Dokumenten

  • Der berufliche Werdegang ist von allen Beteiligten persönlich hochzuladen.
     
  • Alle weiteren Dokumente sind einmalig hochzuladen.
     
  • Alle Beteiligten erklären mit ihrer Bestätigung bei Abschluss des Antrags die Richtigkeit der Angaben – auch in den hochgeladenen Dokumenten.

 

Abschluss der Antragstellung

Der Antrag ist vollständig, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und die Angaben von allen Beteiligten bestätigt wurden. Erst dann ist eine Einreichung an die Ärztekammer möglich. Sie erhalten abschließend eine Zusammenfassung des Antrags. 

ACHTUNG: Jede Änderung erfordert eine erneute Bestätigung aller Beteiligten.