Kammerversammlung Wahl
02. April 2024
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Sanitätsdienst der Bundeswehr muss eigenständig bleiben

Bad Segeberg, 28. März 2024. Die Mitglieder der schleswig-holsteinischen Kammerversammlung fordern in einem aktuellen Beschluss die Beibehaltung der Eigenständigkeit des Bundeswehr-Sanitätsdienstes, um dessen international anerkannte Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes einschließlich der hohen Qualität der zivilen Patientenversorgung zu erhalten.

Hintergrund ist die öffentliche Diskussion, dass der Sanitätsdienst, der bislang als eigenständiger Organisationsbereich innerhalb der Bundeswehr aufgestellt ist, aufgelöst und unter fachfremder Führung gemeinsam mit der Logistik in einem sogenannten Unterstützungsbereich betrieben werden soll.

„Die bisherigen Verantwortlichkeiten im Sanitätsdienst der Bundeswehr mit einer ärztlichen Leitung haben mehrfach gezeigt, dass sie gut funktionieren. Bei den Reformplänen der Bundeswehr muss daher zwingend darauf geachtet werden, diese Strukturen nicht zu zersplittern, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Soldatinnen und Soldaten, aber auch der gesamten Bevölkerung sicherzustellen“, sagt Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Dafür muss der Sanitätsdienstdienst wie bisher in der zivil-militärischen Zusammenarbeit so schnittstellenarm wie möglich ausgestaltet und unter gesamtärztlicher Leitung gestellt werden.

Die Delegierten der Kammerversammlung erachten es für zwingend notwendig, die durch das Standesrecht vorgegebene Weisungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten in medizinischen Angelegenheiten sicherzustellen. „Die medizinisch-fachliche Weisungsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Patientenversorgung. Das gilt sowohl für die Versorgung der zivilen Bevölkerung als auch für die der Soldatinnen und Soldaten“, so Herrmann.

Nach Überzeugung der Ärzteschaft muss auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Sanitätsoffiziere in der Verantwortung von approbierten Ärztinnen und Ärzten bleiben.

Ihre Forderung haben die Delegierten einstimmig beschlossen.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die Berufs- und Interessenvertretung aller Ärztinnen und Ärzten im Bundesland. Sie vertritt auch alle Medizinerinnen und Mediziner am Sanitätsunterstützungszentrum Kiel und am Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Kiel.