Ansprechpartner: Verkehrsmedizinische Begutachtung

Es gibt viele Gründe, warum die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Wenn auch Sie ein solches Gutachten vorlegen müssen, finden Sie hier eine Übersicht der Ärztinnen und Ärzte, bei denen Sie eines anfertigen lassen können.

Bitte schauen Sie auf der Anordnung der Behörde, welche Qualifikationen die Ärztinnen und Ärzte gemäß § 11 (2) der Vorordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) benötigen.

Auszug § 11 FeV

"...Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,
erstellt werden soll..."

Die Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind nur Ärztinnen und Ärzte gelistet, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Möchten Sie sich auch auf dieser Liste eintragen lassen? Dann senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail an mitglied@aeksh.de.


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