Änderungsmeldungen

Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, bringt das häufig eine Vielzahl an Formalitäten mit sich. Auch bei der Ärztekammer (und dem Versorgungswerk) müssen Sie Ihre neue Adresse, Ihren neuen Arbeitgeber oder Ihren Auslandsaufenthalt zeitnah melden. Anmeldungen und Änderungsmitteilungen sind innerhalb eines Monats ab Beginn der Mitgliedschaft oder nach Eintritt der Änderung vorzunehmen. Dafür reicht häufig eine kurze schriftliche Mitteilung per Mail oder die Änderung des entsprechenden Eintrages im AKIS. Für manche Ereignisse benötigen wir außerdem eine amtlich beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde, die Sie uns postalisch zukommen lassen, um die Änderung der Daten durchzuführen.

Änderungen über das AKIS

Das Ärztekammer-Informations-System („AKIS“) ist die Online-Kommunikations- und Service-Plattform der Ärztekammer Schleswig-Holstein, über die Sie einfach und sicher Kontakt zu Ihrer Ärztekammer aufnehmen können.