Elektronisches Logbuch (eLogbuch)

Das eLogbuch dient der kontinuierlichen Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsinhalte. Das jeweilige eLogbuch enthält u.a. die in den Abschnitten B bzw. C der Weiterbildungsordnung vom 5.2.2020 geregelten Weiterbildungsinhalte sowie die Richtzahlen.

  • Weiterzubildende haben die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte in dem eLogbuch kontinuierlich zu dokumentieren. Weiterbildungsbefugte haben mindestens einmal jährlich die Bestätigung der Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungsstandes im eLogbuch vorzunehmen (bei gemeinsam befugten Ärzten erfolgt die Bestätigung lediglich durch einen Befugten). Die Dokumentation der Weiterbildungsgespräche erfolgt ebenfalls im Logbuch.
  • Weiterzubildende sowie Weiterbildungsbefugte registrieren sich dafür zunächst über das Mitgliederportal AKIS im eLogbuch. Bei der Registrierung wird ein Benutzername generiert. Für die Freigabe des eLogbuchs an den Befugten ist es erforderlich, dass der Befugte seinen Benutzernamen dem Weiterzubildenden bekannt gibt. (Smartphone-/Tablet-Anwendung wird nicht unterstützt.)

Hier können Sie die Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung (Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen) einsehen, sofern Sie noch keine Freigaben erhalten haben.

Online-Fortbildung zum eLogbuch

Die Bundesärztekammer bietet Informationsveranstaltungen zum eLogbuch regelmäßig, kostenfrei und ohne Anmeldung an.
Weitere Informationen findet Sie unter nachfolgendem Link.
 

Fragen zum eLogbuch?

Ihre Fragen zur Webanwendung werden von der Bundesärztekammer beantwortet:

  • Kontaktanfrage eLogbuch
  • Telefon-Hotline: +49 30 400456-886 (Montag bis Freitag, 10:00 bis 16:00 Uhr)
  • FAQs für Befugte und Weiterzubildende.
     

Archiv:
Logbücher für Weiterbildungen gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1. Juli 2020) in einer Weiterbildung befinden, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist endet für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen am 30. Juni 2023, für Facharztbezeichnungen am 30. Juni 2027.

Die Inhalte der Weiterbildung sind gegebenenfalls im Logbuch in Papierform nachzuweisen. Für Weiterbildungsgänge nach aktueller Weiterbildungsordnung können diese nicht verwendet werden!