Weiterbildungsordnung (WBO) und Inhalte der Weiterbildung

Weiterbildungsordnung vom 5.2.2020 i.d.F. vom 10. Mai 2023

Richtzahlen und Inhalte der Weiterbildung

Die Dokumentation der absolvierten Inhalte erfolgt im Logbuch.

Zur Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten dienen die auf Bundesebene entwickelten und hier veröffentlichten FEWPs (Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne).

Hinweise zu Qualifikationen gemäß WBO 2020 finden Sie hier.


Archiv


Übergangsbestimmungen für Anträge nach WBO vom 25. Mai 2011:
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1.7.2020) in einer Weiterbildung befinden, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist endet für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen am 30. Juni 2023, für Facharztbezeichnungen am 30. Juni 2027.