Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Weiterbildungsordnung (WBO):
Abschnitt A: Allgemeine Bestimmungen zur Weiterbildung
Abschnitt B: Facharzt-, Schwerpunktbezeichnungen
Abschnitt C: Zusatzbezeichnungen
- Weiterbildungsordnung
Vollständige Version der Weiterbildungsordnung vom 5.2.2020 i.d.F. vom 12.1.2022
Inhalte der Weiterbildung
- Inhalte
Vollständige Version der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für alle Bezeichnungen.
Die Dokumentation der absolvierten Inhalte erfolgt im elektronischen Logbuch.
Zur Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten dienen die auf Bundesebene entwickelten und hier mit empfehlendem Charakter veröffentlichten FEWPs (Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne).
Archiv
- Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 (letzte Fassung)
- Richtlinien zur Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011
- Fachspezifische Informationen (WBO 2011)
Übergangsbestimmungen für Anträge nach WBO vom 25. Mai 2011:
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1.7.2020) in einer Weiterbildung befinden, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist endet für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen am 30. Juni 2023, für Facharztbezeichnungen am 30. Juni 2027.