Logbücher WBO 2011

Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1. Juli 2020) bereits in einer Facharzt-Weiterbildung befunden haben, können diese bis zum 30. Juni 2027 nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen (Übergangsbestimmungen). 

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist das Logbuch der von Ihnen angestrebten Bezeichnung einzureichen.

Es steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Logbücher für die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (Abschnitt B)

Bitte beachten Sie, dass das Logbuch nicht das ausführliche Weiterbildungszeugnis nach § 9 WBO ersetzt. 

Das Logbuch ist kontinuierlich während der gesamten Weiterbildungszeit zu führen. Ein angefangenes Logbuch wird beim Wechsel der Weiterbildungsstätte fortgeführt. Alternativ können mehrere Logbücher geführt und bei Antragstellung auf Anerkennung eingereicht werden, wie z.B. beim Wechsel des Bundeslandes.

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