Kompetenzzentrum Justizgutachten gestartet

Ziel des Kompetenzzentrums ist es, dem Mangel an psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen in Gerichtsverfahren wirksam zu begegnen. Das Zentrum vermittelt qualifizierte Expertinnen und Experten, um Gerichte und Staatsanwaltschaften zeitnah zu unterstützen.

Psychologische und psychiatrische Gutachten sind für zahlreiche rechtliche Entscheidungen von zentraler Bedeutung. Sie helfen etwa dabei, die Schuldfähigkeit einer Person einzuschätzen, Prognosen im Straf- und Maßregelvollzug zu erstellen, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zu bewerten oder im Familienrecht Kindeswohlfragen zu beurteilen. Damit Verfahren zügig und auf hohem fachlichem Niveau durchgeführt werden können, ist ein verlässlicher Zugang zu erfahrenen Sachverständigen unerlässlich.

Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein

Die Begutachtung selbst basiert in der Regel auf einer sogenannten Exploration – also ausführlichen Gesprächen mit den betroffenen Personen – und wird durch die Sichtung von Akten sowie gegebenenfalls psychologische Testverfahren ergänzt. Häufig nehmen die Sachverständigen außerdem an Gerichtsverhandlungen teil, um ihre Gutachten zu erläutern und Fragen zu beantworten. Ihre fachlichen Einschätzungen haben dabei erhebliches Gewicht für die Urteilsfindung – sei es im Strafprozess, bei Fragen der Unterbringung oder im Familienrecht.

Das Ministerium und die Ärztekammer hatten Anfang 2025 gemeinsam beschlossen, dieses Kompetenzzentrum einzurichten, um Qualität und Verfügbarkeit von Gutachten langfristig zu sichern.

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