Arztausweis
Mit dem Arztausweis weisen Sie sich als Ärztin oder Arzt aus: Die Karte mit Lichtbild und einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN) dient Ihnen zur Vorlage bei Apotheken oder Fortbildungsveranstaltungen.
Ausstellung eines Arztausweises
Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Eine Verlängerung ist nicht möglich, sodass nach Ablauf der Gültigkeit ein neuer Ausweis beantragt werden muss. Endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer Schleswig-Holstein vor Ablauf dieser zehn Jahre, verliert auch der Arztausweis seine Gültigkeit. Bei einem Kammerwechsel beantragen Sie bitte einen neuen Ausweis bei Ihrer neuen Ärztekammer.
Wenn Sie einen eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) beantragt haben, benötigen Sie nicht zwingend einen weiteren Arztausweis.
Antrag
Ihren Arztausweis können Sie unkompliziert über unser Ärztekammer-Informationssystem AKIS beantragen. Dazu benötigen Sie:
- Ein aktuelles Bild nach Passbildstandard
- Ggf. zusätzlich einen Aufenthaltstitel (für Ärztinnen und Ärzte mit Herkunftsland außerhalb der EU)
Optische Personalisierung
Als Sichtausweis wird auf der Vorderseite neben dem Aufdruck der grundlegenden Daten der Ärztin oder des Arztes (Akademischer Grad, Titel, Name und Vorname sowie Gültigkeitsdatum des Arztausweises) auch ein Foto abgebildet.
Auf der Rückseite ist Platz für die persönliche Unterschrift sowie die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) als Klartext, Strichcode und DataMatrix-Code. Darüber hinaus findet sich hier die Arztausweisnummer als Klartext und als Strichcode sowie ein DataMatrix-Code zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Arztausweises.
Überprüfung des Arztausweises
Die Bundesärztekammer unterhält einen Dienst zur Dokumentenprüfung: Für die Verifizierung muss eine Dokumenten-ID eingegeben werden, die Sie durch das Scannen des speziellen DataMatrix-Barcodes erhalten.
Fragen zum Arztausweis
Nein, der vorhandene Ausweis bleibt bis zum Ablaufdatum gültig. Es wird aus praktischen Gründen aber empfohlen, den neuen Arztausweis zu beantragen.
Der Arztausweis ist kostenfrei.
Nein, aber wir bitten darum, ihn ungültig zu machen (z. B. den Text durchstreichen, den Ausweis lochen oder eine Ecke abschneiden).
Ja, der Ausweis wird Ihnen automatisch durch die Herstellerfirma zugesandt.
Der Arztausweis wird innerhalb eines Monats produziert und versandt.
Nein, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Der Arztausweis verliert nach Ablauf der BÄO seine Gültigkeit. Wir werden Sie rechtzeitig (zwei Monate vor Ablauf der BÄO) auf die einzureichende Verlängerung per Brief aufmerksam machen. Bitte reichen Sie die Verlängerung zeitnah ein.
Ja. Den Erhalt bestätigen Sie entweder telefonisch oder noch besser: über das Ärztekammer-Informationssystem (AKIS).
Ja. Bitte beantragen Sie den Ausweis erneut mit einem aktuellen Foto.
Sie haben noch weitere Fragen rund um Ihren Arztausweis? Dann wenden Sie sich gern telefonisch an unsere Hotline 04551 – 803 455 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an arztausweis(at)aeksh.de.
- Telefon 04551 803 450
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
- arztausweis(at)aeksh.de