Arztausweis

Mit dem Arztausweis weisen Sie sich als Ärztin oder Arzt aus: Die Karte mit Lichtbild und einheitlicher Fortbildungsnummer (EFN) dient Ihnen zur Vorlage bei Apotheken oder Fortbildungsveranstaltungen.

Ausstellung eines Arztausweises

Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Eine Verlängerung ist nicht möglich, sodass nach Ablauf der Gültigkeit ein neuer Ausweis beantragt werden muss. Endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer Schleswig-Holstein vor Ablauf dieser zehn Jahre, verliert auch der Arztausweis seine Gültigkeit. Bei einem Kammerwechsel beantragen Sie bitte einen neuen Ausweis bei Ihrer neuen Ärztekammer.

Wenn Sie einen eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) beantragt haben, benötigen Sie nicht zwingend einen weiteren Arztausweis.

Antrag

Ihren Arztausweis können Sie unkompliziert über unser Ärztekammer-Informationssystem AKIS beantragen. Dazu benötigen Sie:

  • Ein aktuelles Bild nach Passbildstandard
  • Ggf. zusätzlich einen Aufenthaltstitel (für Ärztinnen und Ärzte mit Herkunftsland außerhalb der EU)

Optische Personalisierung

Als Sichtausweis wird auf der Vorderseite neben dem Aufdruck der grundlegenden Daten der Ärztin oder des Arztes (Akademischer Grad, Titel, Name und Vorname sowie Gültigkeitsdatum des Arztausweises) auch ein Foto abgebildet. 

Auf der Rückseite ist Platz für die persönliche Unterschrift sowie die einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) als Klartext, Strichcode und DataMatrix-Code. Darüber hinaus findet sich hier die Arztausweisnummer als Klartext und als Strichcode sowie ein DataMatrix-Code zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit des Arztausweises.

Überprüfung des Arztausweises

Die Bundesärztekammer unterhält einen Dienst zur Dokumentenprüfung: Für die Verifizierung muss eine Dokumenten-ID eingegeben werden, die Sie durch das Scannen des speziellen DataMatrix-Barcodes erhalten.

Fragen zum Arztausweis

Muss ich sofort einen neuen Arztausweis beantragen?

Nein, der vorhandene Ausweis bleibt bis zum Ablaufdatum gültig. Es wird aus praktischen Gründen aber empfohlen, den neuen Arztausweis zu beantragen.

Was kostet der Arztausweis?

Der Arztausweis ist kostenfrei.

Muss ich den Papierausweis zurücksenden?

Nein, aber wir bitten darum, ihn ungültig zu machen (z. B. den Text durchstreichen, den Ausweis lochen oder eine Ecke abschneiden).

Wenn ich den Arztausweis beantragt habe, wird mir der neue Ausweis automatisch zugesandt?

Ja, der Ausweis wird Ihnen automatisch durch die Herstellerfirma zugesandt.

Wie lange dauert die Zustellung nach Antragstellung?

Der Arztausweis wird innerhalb eines Monats produziert und versandt.

Wenn der neue Arztausweis abgelaufen ist, kann er verlängert werden?

Nein, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ich habe eine zeitlich begrenzte Berufserlaubnis (§ 10 BÄO). Was passiert nach Ablauf mit meinem Arztausweis?

Der Arztausweis verliert nach Ablauf der BÄO seine Gültigkeit. Wir werden Sie rechtzeitig (zwei Monate vor Ablauf der BÄO) auf die einzureichende Verlängerung per Brief aufmerksam machen. Bitte reichen Sie die Verlängerung zeitnah ein.

Muss ich den Erhalt meines neuen Arztausweises bestätigen?

Ja. Den Erhalt bestätigen Sie entweder telefonisch oder noch besser: über das Ärztekammer-Informationssystem (AKIS).

Muss ich nach Ablauf der Gültigkeit (10 Jahre) den Arztausweis neu beantragen?

Ja. Bitte beantragen Sie den Ausweis erneut mit einem aktuellen Foto.

Sie haben noch weitere Fragen rund um Ihren Arztausweis? Dann wenden Sie sich gern telefonisch an unsere Hotline 04551 – 803 455 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an arztausweis(at)aeksh.de.

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