Der Kammerbeitrag

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein finanziert sich zum großen Teil über Mitgliedsbeiträge, dem Kammerbeitrag. Dieser errechnet sich individuell nach dem Einkommen der Mitglieder.

Der aktuelle Hebesatz beträgt 0,6 %.

Der Kammerbeitrag errechnet sich aus den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit des vorvergangenen Jahres, also für das Beitragsjahr 2024 sind die Einkünfte 2022 relevant. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 45,00 Euro.

Unser Kammerbeitragsteam hinterlegt Ihnen jedes Jahr die Einstufungserklärung in Ihrem AKIS-Portal. Dort können Sie die Einstufungserklärung herunterladen und an Ihren Steuerberater weiterleiten oder Sie laden dort direkt den erforderlichen Steuerbescheid oder das Testat Ihres Steuerberaters hoch. Darauf basierend wird Ihr aktuell fälliger Beitrag ermittelt und Sie erhalten Ihren Beitragsbescheid.

Ihre Einstufungserklärung können Sie online ausfüllen:

  • Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im AKIS an. 
  • Öffnen Sie den Ordner „Kammerbeitrag“. Dort finden Sie die ausfüllbare Einstufungserklärung sowie alle weiteren Informationen. 

 

Fragen zum Verfahren?

Wenden Sie sich gern an unser Kammerbeitragsteam unter:

Telefon 04551 803 555 oder per E-Mail an kammerbeitrag@aeksh.de

 

Servicezeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr

 


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