Recht

Die Abteilung Recht der Ärztekammer Schleswig-Holstein ist für die Überwachung und Durchsetzung des ärztlichen Berufsrechts zuständig. Sie erstellt und aktualisiert die Berufsordnung und prüft mögliche Verstöße gegen die beruflichen Pflichten.

Grundlage für die Arbeit ist das Heilberufekammergesetz Schleswig-Holstein, das der Ärztekammer den Auftrag erteilt, die Einhaltung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen.

Bitte beachten Sie, dass Vorwürfe in Bezug auf Behandlungsfehler in der unabhängigen Schlichtungsstelle bearbeitet werden.