Der elektronische Heilberufeausweis - eHBA
Zur Beantragung
Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ bzw. "Ärztin" ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA).
Kosten
Es fallen laufende Kosten für den eHBA an. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Zertifizierungsdienstanbieters (ZDA).
Austauschaktion: eHBA und SMC-B der Generation 2.0 werden ersetzt
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) sowie die Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) der Generation 2.0 müssen Ende 2025 durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Alle betroffenen Karteninhaber werden direkt und persönlich vom Kartenhersteller (ZDA) kontaktiert. Die Schreiben, die unseren Mitgliedern zugehen, sind also keine Fake-Briefe oder Phishing-Versuche. Hintergrund ist eine verbindliche Anordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Ab dem 31.12.2025 dürfen Ausweise, die ausschließlich auf dem Verschlüsselungsverfahren RSA basieren, nicht mehr eingesetzt werden.
Weitere Informationen zum Austausch finden Sie hier:
ZDA-Anbieter
D-Trust GmbH - Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
medisign
SHC
T-Systems
FAQ zum eHBA
Was ist der eHBA?
Welche Funktionen hat der eHBA und wie sieht er aus?
FAQ - HBA der Gematik
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Schleswig-Holsteinischen Arztausweis!