Der elektronische Heilberufeausweis - eHBA

Zur Beantragung

Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Arzt“ bzw. "Ärztin" ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA).

Eine Erklärung des Beantragungsablaufs für den eHBA finden Sie auf der Homepage der Gematik. Die Beschreibung der Beantragung steht auch als Video zur Verfügung.

Kosten
Es fallen laufende Kosten für den eHBA an. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Zertifizierungsdienstanbieters (ZDA).

ZDA-Anbieter

Bundesdruckerei

medisign

SHC/Atos

T-Systems

FAQ zum eHBA

Was ist der eHBA?

Welche Funktionen hat der eHBA und wie sieht er aus?

FAQ - HBA der Gematik

Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Schleswig-Holsteinischen Arztausweis!