28. Mai 2025
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Erprobungsphase für neues Personalbemessungsinstrument gestartet

Leipzig/Kiel, 28. Mai 2025  Das von der Bundesärztekammer entwickelte Instrument zur ärztlichen Personalbemessung (ÄPS-BÄK) befindet sich seit dem 1. April in der gesetzlich vorgesehenen Testphase. In ausgewählten Kliniken wird das Modell nun über einen Zeitraum von sechs Monaten praktisch erprobt.

„Wir nutzen die nächsten Monate, um das Instrument in der klinischen Praxis zu prüfen und Rückmeldungen aus erster Hand zu erhalten“, erklärte Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, anlässlich des 129. Deutschen Ärztetages in Leipzig. Ziel sei es, eine praxisnahe Grundlage zu schaffen, mit der sich der ärztliche Personalbedarf realistisch erfassen lässt – einschließlich des Zeitaufwands für Weiterbildung, Visiten oder Fallbesprechungen.

Langfristig soll eine bundesweite, standardisierte Nutzung von ÄPS-BÄK erfolgen. Delegierte des Ärztetages forderten in diesem Zusammenhang politische Unterstützung für die verpflichtende Einführung. Neben einer besseren Verhandlungsbasis mit Klinikleitungen könne das Instrument auch helfen, die Arbeitszeitplanung – insbesondere für Ärztinnen und Ärzte mit familiären Verpflichtungen – verlässlicher zu gestalten.

Herrmann warnte vor den Folgen eines Scheiterns: „Ohne ÄPS-BÄK finden Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in der Krankenhausstruktur gar keine Berücksichtigung.“ Derzeit beschränke sich die Planung im Rahmen der Reform allein auf Fachärztinnen und -ärzte. „Dass Weiterbildungspersonal außen vor bleibt, ist inakzeptabel.“

Zudem forderte Herrmann, den tatsächlichen Personalbedarf auch bei der geplanten Vorhaltevergütung im stationären Bereich angemessen zu berücksichtigen: „Nur so lässt sich die ärztliche Versorgung langfristig sichern. ÄPS-BÄK ist ein Schritt hin zu mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und letztlich zu mehr Würde im ärztlichen Beruf.“

Die Durchführung der Testphase übernimmt das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG. In Kürze soll feststehen, welche Kliniken konkret teilnehmen. Im Fokus der Erprobung stehen unter anderem die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten, der technische und organisatorische Aufwand sowie die Anwendbarkeit auf unterschiedliche Krankenhausstrukturen. Auch die Integration in bestehende Krankenhausinformationssysteme (KIS) und die Möglichkeit automatisierter Dateneingabe werden untersucht.

Die Entwicklung des Instruments durch die Bundesärztekammer war eine Reaktion auf die langjährige Forderung der Ärzteschaft nach einer verbindlichen Personalbemessung. Die gesetzliche Grundlage wurde Ende 2024 mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geschaffen.