Arbeitsgruppe Frühförderung bei der ÄKSH

Bei Fragen zur AG Frühförderung wenden Sie sich gern an:

Anschrift

AG Frühförderung
c/o Ärztekammer Schleswig-Holstein
Esmarchstraße 2 - 4
23795 Bad Segeberg

Mit der Einführung des Sozialgesetzbuch IX eröffnen sich für die Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter sowie entwicklungsgefährdeter oder entwicklungsverzögerter Kinder neue Perspektiven. So spricht das SGB IX von der „Komplexleistung Frühförderung“ und betont insbesondere, dass Frühförderung als interdisziplinär zu erbringende Leistung anzusehen ist.

Bereits im Jahr 1996 befasste sich der – interdisziplinär zusammengesetzte - Arbeitskreis Frühförderung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein mit der Ausformulierung der Anforderungen an interdisziplinäre Frühförderung. Nun erfolgte im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des SGB IX eine Aktualisierung des ursprünglich erarbeiteten Papiers. Dabei sollen die positiven Aspekte des SGB IX ebenso Berücksichtigung finden wie die Notwendigkeit, nicht durch neue starre Regeln eine unangebrachte Fixierung bei den Angeboten zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter sowie entwicklungsgefährdeter oder entwicklungsverzögerter Kinder zu produzieren. Vielmehr soll ein Rahmen geschaffen werden, der flexibel ist, die Nutzung bestehender Strukturen ermöglicht, aber auch deren Mängel analysieren und diese beseitigen lässt.

Mitglieder der interdisziplinären Arbeitsgruppe

Statements - „Warum bin ich Mitglied in der Arbeitsgruppe Frühförderung?”

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