Hinweise zu Qualifikationen gemäß WBO 2011
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zu Qualifikationen gemäß WBO 2020.
FA Allgemeinmedizin
FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
FA Psychiatrie und Psychotherapie
Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung
Psychosomatische Grundversorgung
Die Psychosomatische Grundversorgung ist eine Kurs-Weiterbildung, die u. a. Voraussetzung zum Erwerb der Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist.
Die Kurs-Weiterbildung besteht aus 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention und 30 Stunden Balintgruppenarbeit. Es ist darauf zu achten, dass die Balintgruppe kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten absolviert wird. Zum Nachweis ist die Vorlage der entsprechenden Kursbescheinigungen und die Bescheinigung über die abgeleistete Balintgruppenarbeit ausreichend.
Da es sich bei der Psychosomatischen Grundversorgung nicht um eine Qualifikation nach Weiterbildungsordnung und auch nicht um eine strukturierte curriculare Fortbildung gemäß Vorgaben der Bundesärztekammer handelt, wird hierüber kein weiterer Qualifikationsnachweis durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein ausgestellt.
Abrechnungsinformationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
FA Psychosomomatische Medizin und Psychotherapie
ZB Ärztliches Qualitätsmanagement
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 WBO
Weiterbildungszeit:
200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztliches Qualitätsmanagement
(Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudienganges "Hospital Management" der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wird als äquivalent zu der gemäß Weiterbildungsordnung geforderten 200-Stunden Kurs-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement anerkannt.)
Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Weiterbildungszeugnis über 24 Monate Weiterbildung
- Nachweis über die Absolvierung der 200 Std. Kurs-Weiterbildung
ZB Homöopathie
Zusätzlich zu den Bestimmungen der WBO beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Die 160 Stunden Kurs-Weiterbildung ist obligat.
- Die zusätzlich abzuleistende 6-monatige Weiterbildungszeit kann alternativ durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision absolviert werden. Beachten Sie bitte, dass die Fallseminare nur anerkannt werden können, wenn sie nach Absolvierung der 160 Stunden Kurs-Weiterbildung abgeleistet werden.
ZB Naturheilverfahren
Zusätzlich zu den Bestimmungen der WBO beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Die 160 Stunden Kurs-Weiterbildung ist obligat.
- Die zusätzlich abzuleistende 3-monatige Weiterbildungszeit kann alternativ durch 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision absolviert werden. Diesbezüglich achten Sie bitte darauf, dass die Fallseminare nur anerkannt werden können, wenn sie nach Absolvierung der 160 Stunden Kurs-Weiterbildung abgeleistet werden.
ZB Notfallmedizin
Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Einsatznachweisliste, in der die gemäß Weiterbildungsordnung geforderten 50 Notfalleinsätze dokumentiert sind (bis zu 25 Notarzt-Simulatortrainings werden auf die im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin geforderten 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber angerechnet. Die Kurse müssen von der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Kurs durchgeführt wird, als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sein)
- Antragsformular
- Weiterbildungszeugnis
über 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich sowie (oder inklusive) 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme - Logbuch Notfallmedizin
- Bescheinigung über die 80-stündige Kursteilnahme in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung
ZB Palliativmedizin
Für die Teilnahme an den Kursen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin bitten wir um Beachtung folgender Zulassungsvoraussetzungen:
Gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung muss zwischen den 4 x 40 Stunden jeweils ein Abstand von zwei Monaten liegen.
Die 4 x 40 Stunden setzen sich zusammen aus 1 x 40 Std. Kurs-Weiterbildung (Basis) und anschließend Modul 1, 2 und 3 mit jeweils 40 Std. Fallseminare.
Für die vollständige Anerkennung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin muss die Basis-Kurs-Weiterbildung als erstes und das Modul 3 der Fallseminare als letztes absolviert werden. Die Module 1 und 2 können getauscht werden.
Erläuterung:
Die Kurs-Weiterbildung ist als Basis-Kurs vor den Fallseminaren zu absolvieren. Die Module 1 und 2 der Fallseminare dienen der Vorbereitung der dritten Einheit, in der überwiegend komplexe Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld der Teilnehmenden erarbeitet werden sollen. Das Abschlussmodul 3 unterstützt die Vorbereitung auf das Fachgespräch für die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin und ist daher als letztes Modul zu absolvieren.
ZB Psychotherapie -fachgebunden-
ZB Sportmedizin
Informationen über die sportärztliche Tätigkeit im Sportverein
Die Weiterbildungsordnung vom 25.5.2011 schreibt zur Erlangung der Zusatzbzeichnung Sportmedizin folgende Weiterbildung vor:
- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Sportmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 in einer sportmedizinischen Einrichtung
oder anteilig ersetzbar durch
240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin - 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten