Hinweise zu Qualifikationen gemäß WBO 2020
Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (Abschnitt B der WBO)
FA Allgemeinmedizin
FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
FA Psychiatrie und Psychotherapie
FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Fachkunde Strahlenschutz
Der Weiterbildungsinhalt im Block Strahlenschutz "Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz“ wird mit folgender Nachweiserbringung als erfüllt angesehen:
- Teilnahme an einem 8-stündigen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung, der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. (Sie ist Voraussetzung für den Beginn des Sachkundeerwerbs und für den Besuch der Grund- und Spezialkurse.)
- Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs.
- Teilnahme an einem 20-stündigen Spezialkurs im Strahlenschutz (Diagnostik).
Für den Erwerb von Bezeichnungen nach WBO wird der Erwerb von Fachkunden Strahlenschutz gemäß Auflistung empfohlen.
Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C der WBO)
ZWB Notfallmedizin
Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antragsformular
- Bescheinigung über die 80-stündige Kursteilnahme in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung (Die Kurse müssen von der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Kurs durchgeführt wird, als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sein.)
- Einsatznachweisliste über 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen
- Weiterbildungszeugnis über 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich sowie (oder inklusive) 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie
- elektronisches Logbuch Notfallmedizin (Freigabe für den Zulassungsantrag)
ZWB Sportmedizin
Der 240-Stunden Kurs in der Sportmedizin muss sich insgesamt über 6 Monate erstrecken, zwischen dem 1. Veranstaltungstag des ersten Moduls und dem letzten Veranstaltungstag des letzten Moduls.
Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Kursbescheinigungen über 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Sportmedizin
oder
Weiterbildungszeugnis über 6 Monate Weiterbildung an einem sportmedizinischen Institut unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden. - Bescheinigung über 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung. Die Bedingungen für die Anerkennung sowie das Formblatt zum Nachweis der sportärztlichen Tätigkeit finden Sie nachfolgend.
ZWB Palliativmedizin
Die Absolvierung der Module I und II kann in flexibler Reihenfolge erfolgen. Der Beginn des Moduls III setzt die abgeschlossenen Module I und II voraus. Bei der Durchführung der Fallseminare ist darauf zu achten, dass sich die Module über einen ausreichend langen Zeitraum vom mindestens 6 Monaten verteilen.
ZWB Psychotherapie
Auf der Seite der Bundesärztekammer finden Sie die fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne (FEWP) der jeweiligen Facharztentitäten und Zusatzweiterbildungen gemäß WBO 2020. FEWPs dienen der Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten. Sie wurden auf Bundesebene entwickelt und stehen hier mit empfehlendem Charakter zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zu Qualifikationen gemäß WBO 2011.