Ethikkommissionen bei der ÄKSH

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat auf der Grundlage von § 6 des Heilberufekammergesetzes Ethikkommissionen eingerichtet, die die Kammermitglieder über ethische und rechtliche Fragestellungen, insbesondere bei der wissenschaftlichen Forschung sowie der Entwicklung bestimmter therapeutischer Methoden, beraten.
Nach § 15 der Berufsordnung muss sich der Arzt vor Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen - ausgenommen bei ausschließlich nicht personenbezogenen epidemiologischen Forschungsvorhaben - durch bei der Ärztekammer oder bei einer Medizinischen Fakultät (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) gebildeten Ethikkommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen. Auf dieser Grundlage nimmt die Ethikkommission auch Aufgaben gemäß der §§ 40 ff. AMG (Arzneimittelgesetz) sowie § 20 MPG (Medizinproduktegesetz) wahr.
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der Ethikkommissionen:
Lea Langhein
Anschrift
Geschäftsstelle der Ethikkommissionen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg