Kommissionen
Ethikkommissionen
Um den Kammermitgliedern in ethischen und rechtlichen Fragestellungen Unterstützung anbieten zu können, hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein Ethikkommissionen eingerichtet. Diese werden auf Anfrage tätig und können insbesondere bei Fragen bezüglich der wissenschaftlichen Forschung sowie der Entwicklung bestimmter therapeutischer Methoden beraten.
Beratende Kommission Sucht und Drogen
Die Beratende Kommission bietet Ärztinnen und Ärzten mit Abhängigkeitserkrankungen Hilfe an. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Beratenden Kommission ist die Beratung von Ärztinnen und Ärzten zu allen Aspekten der substitutionsgestützten Behandlung.
Ständige Kommission MD
Die Ständige Kommission MD hat es sich zur Aufgabe gemacht, bei Konflikten zwischen dem Medizinischen Dienst Nord (MD Nord), den Krankenkassen, Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu vermitteln. Darüber hinaus will sie auch über sozialmedizinische Sachverhalte und Zuständigkeiten aufklären.
Ständige Kommission Reproduktionsmedizin
Die Ständige Kommission Reproduktionsmedizin fungiert als Ansprechpartnerin für die Reproduktionsmedizinischen Zentren in Schleswig-Holstein und steht bei Fragen zur Verfügung. Sie arbeitet Anträge der Zentren auf Durchführung künstlicher Befruchtungen auf, bereitet diesbezüglich Beratungsunterlagen für den Vorstand vor und spricht Handlungsempfehlungen aus.
Mitglieder:
- Dr. med. Achim von Stutterheim, Bremen (Vorsitzender)
- Dr. med. Christoph Schöttler, Lübeck
- Dr. med. Jörg-Wilhelm Westermann, Schleswig
Von der Geschäftsstelle:
- Dr. med. Carsten Leffmann
- Leif Bottke
Gutachterkommission Lebendspende
Bei einer Lebendspende gibt es viele Voraussetzungen und Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Zum einen müssen sich sowohl Spender als auch Empfänger zu einer ärztlich empfohlenen Nachbetreuung bereit erklären, zum anderen muss die nach Landesrecht zuständige Kommission gutachtlich Stellung nehmen und ausschließen, dass tatsächlich begründete Anhaltspunkte wie z. B. der Verdacht auf verbotenes Handelstreiben vorliegen. Diese nach Landesrecht zuständige Kommission wird durch ihre Geschäftsstelle, die Ärztekammer Schleswig-Holstein, betreut und gibt regelmäßig zu Nierenlebend- bzw. Leberlebendspenden Stellungnahmen gegenüber den Transplantationszentren ab.
Die Geschäftsstelle bei der Ärztekammer obliegt Dr. med. Carsten Leffmann.
Schlichtungskommission
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bildet zur Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen Kammermitgliedern und Dritten ergeben, eine Schlichtungskommission. In Schlichtungsgesprächen wird so versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzender: Rechtsanwalt Friedrich W. Cochanski, Bad Segeberg
- Vertreter: Dr. jur. Klaus C. Kossen, Bad Segeberg
- Dr. med. Heinz-Jürgen Noftz, Neustadt
- Vertreter: Dr. med. Roland Preuss, Mölln
- Matthias Seusing, Kiel
- Vertreter: Dr. med. Henning Reinke, Bad Segeberg