Die Kammerversammlung

Kammerversammlung

Das Parlament

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Ärztekammer und stellt das Parlament der Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein dar.

Die Delegierten treffen laut Heilberufekammergesetz alle grundsätzlichen finanziellen, politischen und strukturellen Entscheidungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die Kammerversammlung entscheidet zum Beispiel die Weiterbildungsordnung und die Berufsordnung. 

Veranstaltungskalender

Termine

Nächste Kammerversammlung: 4. September 2024

 

Die Kammerversammlung findet im Plenarsaal der Kassenärztlichen Vereinigung statt.
Anschrift: Bismarckallee 1 - 3, 23795 Bad Segeberg

 

Für die Wahlperiode 2023 bis 2028 haben die rund 20.000 Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein insgesamt 70 Delegierte gewählt. In der konstituierenden Sitzung am 5. Juli wählen diese aus den eigenen Reihen den Vorstand, sowie die/den Präsidentin/Präsidenten und die/den Vizepräsidentin/Vizepräsidenten.

Der Kammerversammlung obliegt unter anderem auch:

  • die Wahl der Mitglieder der zwei Kernbereichsausschüsse der Ärztekammer Schleswig-Holstein
  • die Wahl der Delegierten für den Deutschen Ärztetag
  • die Bestätigung der Besetzung der Kreisausschüsse und
  • das Fassen von Beschlüssen zu Haushalt, Jahresabschluss und zur Verwendung nicht verbrauchter Etatmittel.

Grundsätzlich können alle Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein an den Kammerversammlungen teilnehmen. Stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Delegierten.

Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden vom Vorstand sowie den hauptamtlichen Mitarbeitenden der Ärztekammer Schleswig-Holstein umgesetzt.

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