Die Kammerversammlung

Das Parlament der Ärzteschaft in Schleswig-Holstein
Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Ärztekammer und stellt das Parlament der Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein dar. Gewählt für eine Amtszeit von fünf Jahren beschließen die Delegierten laut Heilberufekammergesetz über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung.
Insgesamt 70 Delegierte wurden von den mehr als 17.000 Mitgliedern der Ärztekammer Schleswig-Holstein für die Wahlperiode 2018 bis 2023 gewählt. In der konstituierenden Sitzung am 12. September 2018 wählten diese aus den eigenen Reihen den Vorstand, sowie den Präsidenten und die Vizepräsidentin.
Das Heilberufekammergesetz beschreibt die Aufgaben der Kammerversammlung sehr allgemein. So obliegen ihr beispielsweise die Wahl der Mitglieder der vier Kernbereichsausschüsse der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die Wahl der Delegierten für den Deutschen Ärztetag, die Bestätigung der Besetzung der Kreisausschüsse oder auch Beschlüsse zu Haushalt, Jahresabschluss und zur Verwendung nicht verbrauchter Etatmittel.
An den Versammlungen, die bis zu dreimal im Jahr stattfinden, können grundsätzlich alle Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein teilnehmen, stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Vertreterinnen und Vertreter.
Mitglieder der Kammerversammlung
- Die Kammerversammlung verfügt über 70 Sitze.
- Die Wahlbeteiligung unter den 17.478 stimmberechtigten Ärztinnen und Ärzten betrug bei der letzten Kammerwahl 39,8 Prozent.
- Unter den 70 Delegierten sind 32 Ärztinnen, das bedeutet einen Frauenanteil von 46 Prozent.
- Das Durchschnittsalter der Mitglieder in der Kammerversammlung beträgt 53,5 Jahre.