Teilzeit-Weiterbildung

Die Weiterbildungsordnung geht grundsätzlich von einer ganztägigen Weiterbildung aus. Eine Tätigkeit in Teilzeit kann als Weiterbildung anerkannt werden und ist entsprechend zu verlängern. Die Anerkennung ist gewährleistet wenn:

  1. die Weiterbildung in Teilzeit mindestens mit der Hälfte des an der Weiterbildungsstätte geltenden zeitlichen Vollzeitumfangs ausgeübt wird.
  2. die Weiterbildung in Teilzeit hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen an eine ganztägige Weiterbildung entspricht.

Hier geht es zum Weiterbildungszeitenrechner