Ein Job mit Perspektive – Medizinische Fachangestellte (MFA)

Abwechslungsreich, verantwortungsvoll und interessant: Medizinische Fachangestellte sind erste Ansprechpartner sowohl für den Patienten als auch für den Arzt. Sie assistieren nicht nur bei der Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten, sondern sorgen auch mit perfekter Organisation dafür, dass der Praxisbetrieb reibungslos läuft.

Als MFA sind Sie nicht nur, wie früher die Arzthelferin, die „rechte Hand“ des Arztes, sondern Sie beschäftigen sich auch mit den Bereichen Praxismanagement, Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Qualitätsmanagement, Zeit- und Selbstmanagement sowie Marketing sind ebenfalls Inhalte, die den gestiegenen Anforderungen an eine zeitgemäße Arztpraxis entsprechen.

Die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten findet in drei Jahren im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz statt. Das bedeutet, dass praktische und theoretische Kenntnisse im Zusammenspiel von Schule und Ausbildungsbetrieb erworben werden. Das theoretische Fachwissen erlernen Sie in den verschiedenen Berufsschulen in Schleswig-Holstein. Dieses Wissen setzen Sie dann im Kontakt mit Patienten und Kollegen in der Arztpraxis oder im Krankenhaus unter Anleitung Ihres Ausbilders praktisch um. Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen Sie außerdem mindestens einmal im Jahr bei der überbetrieblichen Ausbildung in der Akademie der Ärztekammer, Gebäude II. Dort können Sie sich auch mit anderen angehenden MFA austauschen und voneinander lernen.

Die Ausbildung endet nach erfolgreicher Prüfung bei der Ärztekammer, der zuständigen Stelle für die Berufsbildung der MFA, mit einem staatlich anerkannten Abschluss.

Damit sind Sie nach ihrer Ausbildung perfekt vorbereitet für den Einsatz in Arztpraxen aller Fachgebiete, Krankenhäusern und anderen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens. Auch in ambulanten Pflegediensten, in betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen, medizinischen Laboren oder Forschungsabteilungen von Pharmafirmen bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

So können wir Sie unterstützen:

  • Im Projekt "Das passt!" unterstützt die Ärztekammer Ausbildungswillige im Bewerbungsverfahren und stellt Kontakte zu ausbildenden Arztpraxen her. Füllen Sie dazu einfach unser Onlineformular aus, zu dem Sie hier gelangen.
  • Mehr Informationen zur Ausbildung inkl. Rahmenbedingungen finden Sie im Download-Bereich und unter dem Bereich Verträge und Formulare.
  • Sie sind Arzt und wollen MFA ausbilden? Dann finden Sie entsprechende Checklisten und Verordnungen ebenfalls im Bereich Verträge und Formulare.
  • Für alle weiteren Fragen und Probleme rund um die Ausbildung stehen unsere Ansprechpartner, ggf. unter Einbindung eines ehrenamtlich tätigen ärztlichen Ausbildungsberaters, zur Verfügung.

Zuständigkeit Ärztekammer

Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Berufsbildung im Sinne des Gesetzes. Dazu gehört unter anderem:

  • Eintrag der Berufsausbildungsverträge in das Verzeichnis
  • Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen, Zulassung zur Abschlussprüfung
  • Errichtung von Prüfungsausschüssen
  • Überwachung der Berufsausbildung und Förderung durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen

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