Prüfungen OTA

Ergebnisse der Abschlussprüfung


Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die aktuellen Termine und Prüfungsergebnisse finden Sie hier.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung während der Ausbildung zur bzw. zum Operationstechnischen Angestellten findet im zweiten Ausbildungsjahr statt und dient als Leistungsnachweis für Auszubildende und Ausbilder. Sie findet im Berufsbildungszentrum Dithmarschen in Heide statt und umfasst eine Prüfungsdauer von 100 Minuten.

Den aktuellen Termin finden Sie hier:

  • 9. März 2023 - schriftliche Prüfung in der Berufsschule
  • Gebühr: 75,00 € (getragen vom Ausbildenden)

Abschlussprüfung

Die schriftlichen Abschlussprüfungen umfassen eine Prüfungsdauer von je einmal 120 Minuten, einmal 100 Minuten und einmal 60 Minuten. In den Fächern Assistenz beim Operieren und Endoskopieren, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde wird das Fachwissen der Auszubildenden im Multiple-Choice-Verfahren abgefragt.

Liegen die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung vor, kann die/der Auszubildende zum fallbezogenen Fachgespräch antreten. Dieses findet in den Räumen des Westküstenklinikums Heide statt. Die Prüflinge können aus  verdeckten Prüfungen drei wählen um sich anschließend für eine zu entscheiden.

Beispielaufgaben:

  1. Sie müssen Ihrem Springer jedes Detail, das Sie für diese OP benötigen möglichst strukturiert aufschreiben, damit Ihre junge Kollegin alles für die OP bereitlegen und vorbereiten kann.
  2. Dann können Sie die chirurgische Händedesinfektion vornehmen und Ihren OP-Tisch aufbauen.
  3. Anschließend müssen Sie die Lagerung der Patientin kontrollieren.
  4. Gemeinsam mit dem Operateur werden Sie die sterile Abdeckung der Patientin vornehmen.
  5. Der OP-Verlauf bis zum Wundverband wird anschließend von Ihnen kurz geschildert.

Die Prüfung schließt mit einem Reflexionsgespräch ab.

Die aktuellen Termine finden Sie hier:

  • 11. Mai 2023 - schriftliche Prüfung in der Berufsschule
  • Fallbezogenes Fachgespräch: Termine folgen
  • Gebühr: siehe Gebührensatzung der Ärztekammer S.-H.

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