Fortbildungen für ärztliches Personal im Rettungsdienst

Im April 2022 haben sich die Rettungsdienstträger in Schleswig-Holstein dafür ausgesprochen, den Inhalt und Umfang der Fortbildungen für ärztliches Personal im Rettungsdienst nach § 5 Abs. 1 SHRDG-DVO im Einvernehmen mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein als landesweiten Standard festzulegen. Das zuständige Ministerium hatte mit dem Schreiben vom 4. Januar 2022 bestätigt, dass es rechtlich zulässig ist, dass seitens der Rettungsdienstträger zur Konkretisierung des Umfangs der Fortbildungen nach § 5 Absatz 1 SHRDG-DVO eine Anzahl an Stunden in Gestalt von Continuing Medical Education (CME) Punkten vorgegeben werden kann. Der Standard umfasst Folgendes:

Fortbildungen für ärztliches Personal im Rettungsdienst nach § 5 Abs. 1 SHRDG-DVO

Im Rahmen der Fortbildung sollen Notärztinnen und Notärzte an Fortbildungen teilnehmen, welche von der Ärztekammer Schleswig-Holstein als ärztliche Fortbildung (CME) freigegeben sind und vorzugsweise in Präsenz stattfinden. Innerhalb eines Jahres sollen Notärztinnen und Notärzte insgesamt 10 CME-Punkte in für die Notfallrettung in Schleswig-Holstein relevanten Themen erwerben. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein kennzeichnet die in Schleswig-Holstein angemeldeten Fortbildungsangebote so, dass sofort ersichtlich wird, dass diese Fortbildungsangebote ggf. einen notfallmedizinischen Bezug haben („N-Zertifizierung“). Aktuell ist eine „N-Zertifizierung“ nur im Wirkungsbereich der Ärztekammer Schleswig-Holstein vorgesehen, (noch) nicht aber in anderen Ländern. Die Anerkennung als ärztliche Fortbildung und Zuordnung einer Anzahl von CME-Punkten durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein erfolgt in enger Abstimmung mit den Rettungsdienstträgern bzw. den ÄLRD nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SHRDG. Fortbildungsangebote, welche über eine „N-Zertifizierung“ verfügen, gelten in Schleswig-Holstein somit als Fortbildungen für ärztliches Personal im Sinne des § 5 Abs. 1 SHRDG-DVO.

Sofern Notärztinnen und Notärzte andere Fortbildungsangebote, welche z. B. nicht von einer Ärztekammer freigegeben wurden, d. h. nicht mit CME-Punkten hinterlegt sind oder von anderen Ärztekammern in anderen Ländern freigegeben wurden („keine N-Zertifizierung“), liegt es im Ermessen des jeweiligen Rettungsdienstträgers bzw. dessen Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) festzulegen, ob der Fortbildungsinhalt und -umfang den Vorgaben nach § 16 Abs. 2 SHRDG i.V.m. § 5 Abs. 1 SHRDG-DVO entsprechen (Anerkennung der Gleichwertigkeit). Somit können Notärztinnen und Notärzte Fortbildungen absolvieren, welche über eine N-Zertifizierung durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein verfügen oder durch den Rettungsdienstträger bzw. dessen ÄLRD als gleichwertig anerkannt sind.

Grundlage für die Anerkennung von Fortbildungsinhalten („N-Zertifizierung“) und der Gleichwertigkeit durch den Rettungsdienstträger bzw. dessen ÄLRD von anderen Fortbildungsangeboten bildet eine Übersicht an Fortbildungsthemen, welche seitens der hiesigen Rettungsdienstträger bzw. dessen ÄLRD festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Seitens der ÄLRD der schleswig-holsteinischen Rettungsdienstträger wurde sich für die Fortbildung für das ärztliche Personal / Notärzte auf Folgendes verständigt: Als ausreichendes Maß für die regelmäßige Fortbildung des ärztlichen Personals wird ein Umfang angesehen, der in der ärztlichen Fortbildung 10 CME Punkten pro Jahr nach der Ärztekammer Schleswig-Holstein entspricht. Diese Fortbildungen sollten im Rahmen von rettungsdienstlichen Fortbildungen, notfallmedizinischen Kursformaten oder rettungsdienstlichen Kompetenzprüfungen abgeleistet werden. Insbesondere die notärztliche Teilnahme an rettungsdienstlichen Jahresfortbildungen ist anzustreben, reine Fortbildungen durch Selbststudium von Zeitschriften sind nicht geeignet. Für den Einsatz als Notarzt/Notärztin im Rettungsdienst in Schleswig-Holstein ist eine wiederkehrende Fortbildung speziell in Kursen zur Versorgung von Reanimationen, traumatologischen Notfällen und Kindernotfällen notwendig.

Weitere geeignete Fortbildungen sind:

Jede Notärztin und jeder Notarzt hat sich grundsätzlich wiederkehrend in den folgenden Kursen bzw. Themenbereichen fortzubilden:

  • Zertifizierte Kurse zur standardisierten Versorgung von traumatologischen Patienten (bspw. PHTLS, ITLS, Traumamanagement, ATLS)
  • Zertifizierte Kurse zur standardisierten Versorgung von Reanimationen (bspw. ERC/ AHA / GRC Kurse)
  • Zertifizierte Kurse zur standardisierten Untersuchung von Notfallpatienten (bspw. AMLS Kurse)
  • Zertifizierte Kurse zur standardisierten Versorgung pädiatrischer Patienten (bspw. KITZ, EPLSKurse)
  • Kurse zur standardisierten Versorgung mittels invasiver Notfalltechniken (bspw. INTECHKurse)
  • Kurse zum Crew/Team- Ressource-Management (medizinische Kurse, bspw. Schockraum- /OP-Simulationstraining, etc.)
  • Kurse zur Bewältigung von MANV oder LEBE Lagen
  • NASIM25 Kurse
  • ggf. Teilnahme an rettungsdienstlicher Jahresfortbildung
  • ggf. einheitliche „Landesalgorithmen-Schulungen“ hier: Vorschlag eigene Fortbildungen zu Landesalgorithmen/SOP (Landesthemen an den Rettungsdienstschulen durchzuführen nach Vorgaben der RD Träger)

Gleiches gilt für die achtstündige Fortbildung der Leitenden Notärztin oder des Leitenden Notarztes (LNA) nach § 5 Abs. 3 SHRDG-DVO. Fortbildung für die LNA können von der Ärztekammer Schleswig-Holstein nach der Anerkennung durch den Rettungsdienstträger bzw. deren ÄLRD freigegeben und nach CME bepunktet werden oder die Rettungsdienstträger bzw. ÄLRD stellen je nach Fortbildungsinhalt bzw. -umfang die Gleichwertigkeit fest.