FAQ für Fachkräfte Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) / Arzthelfer/in (AH)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema MFA/OTA direkt beantwortet. Alle Antworten beziehen sich auf den Gehalts- (GTV), Manteltarifvertrag (MTV) und Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung (TBA) in der jeweils gültigen Fassung. Wenn Sie einen nicht tarifgebundenen Arbeitsvertrag haben, ist es notwendig die Klauseln Ihres Vertrages individuell zu betrachten. Hierzu wenden Sie sich bitte an eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Arbeitsrecht.

Allgemein

1. Muss sich mein Arbeitgeber (AG) an den Tarifvertrag halten?

2. Wie ist die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten?

Probezeit

1. Ist eine Verlängerung der Probezeit möglich?

2. Welche Kündigungsfristen gibt es in der Probezeit?

Urlaub

1. Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

2. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung?

3. Wie ist eine Erkrankung während des Urlaubes geregelt?

Berufsjahre

1. Wird die Ausbildung bei der Berechnung der Berufsjahre mitberechnet?

2. Wie wirkt sich die Elternzeit auf die Berufsjahre aus?

Betriebliche Altersversorgung/Entgeltumwandlung

1. Muss der Arbeitgeber einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung zahlen?

2. Hat die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin Anspruch auf Entgeldumwandlung?

Kündigung

1. Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich als Arbeitnehmer/in kündige?

2. Wie lange ist die Kündigungsfrist, wenn ich als Arbeitgeber/in kündige?