Fachkunde Leitender Notarzt

Voraussetzungen und Verfahren zum Erwerb der Fachkunde Leitender Notarzt

Mit dem am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen Landesrettungsdienstgesetz wurde in Schleswig-Holstein von Seiten des Gesetzgebers verpflichtend der Fachkundenachweis Leitender Notarzt eingeführt. Der Leitende Notarzt gehört nach dem Rettungsdienstgesetz der Technischen Einsatzleitung an, die für die Bewältigung größerer Notfallereignisse Vorsorge trifft und im Einsatzfall die Maßnahmen koordiniert. Der Leitende Notarzt soll die Rettungsmaßnahmen am Schadensort nach medizinischen Gesichtspunkten koordinieren. Er kann dem im Einsatz mitwirkenden Assistenzpersonal in medizinischen und den Ärzten in medizinisch-organisatorischen Fragen Weisungen erteilen. Von der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein wurden die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde Leitender Notarzt in ihrer Sitzung am 24. November 2021 aktualisiert.

 

Qualifikationsanforderungen zum Erwerb der Fachkunde Leitender Notarzt:

  • eine mindestens ½-jährige intensivmedizinische Tätigkeit
  • Anerkennung in der Gebieten:
    • Anästhesiologie oder
    • Innere Medizin oder
    • Chirurgie oder
    • in anderen Gebieten nach Einzelfallentscheidung
  • Nachweis der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Nachweis eines von einer Ärztekammer anerkannten Kurses Leitender Notarzt
  • Nachweis einer regelmäßigen Tätigkeit als Notarzt bzw. Notärztin im
    Rettungsdienst von mindestens zwei Jahren mit mindestens 200
    eigenverantwortlichen Einsätzen
  • Teilnahme am achtstündigen Schleswig-Holstein-spezifischen LNA Zusatzkurs

Bitte fügen Sie Ihre Nachweise in Original oder beglaubigter Kopie einem formlosen Antrag bei und senden diesen an:

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Ärztliche Angelegenheiten
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg