Externe Qualitätssicherung in der stationären Versorgung - aktuelle Regelungen

Um die Sicherheit der Patienten und eine medizinische Behandlung nach aktuellem Standard zu gewährleisten, müssen Krankenhäuser an Verfahren der Qualitätssicherung teilnehmen.

Mit dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Übergang der Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) in die Richtlinie zur  datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) haben sich die rechtlichen Grundlagen und damit die Zuständigkeiten geändert. Der strukturierte Dialog fand im Jahr 2021 letztmalig durch die Gremien der Ärztekammer Schleswig-Holstein statt. Wir danken allen Partnern und Mitwirkenden für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit.

Aktuelle Zuständigkeiten und Regelungen

Zuständige Stelle:
Landesarbeitgemeinschaft für einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung

Richtlinie:
Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung

Für Fragen steht Ihnen die Leiterin der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft, Dr. Ulla Krause, mit ihrem Team gerne unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

T. 04551 893 9319
M: qs@lag-eqsh.de

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