Berufsausbildungsvertrag

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die Zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten und berät sowohl Ausbildende (Arbeitgeber) als auch Auszubildende unter anderem hinsichtlich des Berufsausbildungsvertrages, der zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden vereinbart wird.

Der Ausbildungsvertrag fixiert, wie gesetzlich festgelegt, die Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses wie Beginn und Ende der Berufsausbildung, die Höhe der Ausbildungsvergütung und die vereinbarten Urlaubstage des Auszubildenden.

Ein weiterer Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung, die die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung festlegt.

Nach Unterzeichnung, bei minderjährigen Auszubildenden zusätzlich durch die Erziehungsberechtigten, wird der Vertrag gemeinsam mit einem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, einem Schulabschlusszeugnis sowie gegebenenfalls einem Nachweis der Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein eingereicht.

Nach Eintrag in das Verzeichnis erhält der Ausbildende zwei Exemplare des Ausbildungsvertrages zurück, eins für den Auszubildenden und eins für den Ausbildenden, ein Muster eines Ausbildungsplanes und einen Ausbildungsnachweis.

Eine Checkliste zum Ausbildungsvertrag sowie alle weiteren Muster und Formulare finden Sie im Download-Bereich.

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