Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung (Prüfungszulassung)

Zeitpunkt der Antragstellung

Wir akzeptieren eine Antragstellung bereits bis zu 6 Wochen vor Ende der gemäß WBO vorgeschriebenen Weiterbildungszeit. Das Antragsformular, (elektronisches) Logbuch sowie sämtliche Zeugnisse über bereits abgeschlossene Weiterbildungsabschnitte und Gesprächsdokumentationen sind beizufügen. Das Abschlusszeugnis, welches wir frühestens 14 Tage vor Weiterbildungsende ausgestellt akzeptieren, sowie der vervollständigte Nachweis der Weiterbildungsinhalte ist ggf. nachzureichen.
 

Antragsunterlagen

Das Antragsformular steht Ihnen mit einer Checkliste im Downloadbereich (s.u.) zur Verfügung. Dem Antrag sind folgende Nachweise im Original oder beglaubigter Kopie beizufügen:

  • Weiterbildungszeugnisse (Originale erhalten Sie zurück)

  • Inhalte der Weiterbildung gemäß (elektronischem) Logbuch und Dokumentationen von Weiterbildungsgesprächen

  • ggf. Hospitationsbescheinigungen, Kursbescheinigungen und/oder ergänzende Nachweise (Originale erhalten Sie zurück)

Bitte senden Sie den Antrag an folgende Anschrift:

Ärztekammer Schleswig-Holstein
- Ärztliche Weiterbildung -
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung wird erteilt, wenn die Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen belegt ist.

Einplanung eines Prüfungstermins

Ihr Prüfungstermin wird nach erteilter Zulassung zur Prüfung eingeplant und Ihnen schriftlich mitgeteilt. Der Zeitraum zwischen erteilter Prüfungszulassung und dem Prüfungstermin beträgt ca. 3 Monate. Gerne können Sie auf dem Antragsformular Wünsche zum Prüfungstermin vermerken.

Prüfung

Die Prüfungen finden immer mittwochs in der Zeit von 15 bis 19 Uhr in Bad Segeberg statt. Die Namen der Prüfer können Sie telefonisch zwei Wochen vorher erfragen. Die schriftliche Einladung erhalten Sie drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Prüfungsgebühr ergibt sich aus unserer Gebührensatzung.

Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten.

Weitere Informationen