FAQ - Ärztliche Weiterbildung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Ärztliche Weiterbildung direkt beantwortet.

Wer darf mich weiterbilden?

Kann ich meine Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren?

Wann darf ich mich zur Prüfung anmelden?

Kann ich die Namen der Prüfer erfahren?

Was kostet eine Prüfung?

Kann ich abgeleistete Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsabschnitte schon vor dem endgültigen Antrag auf Zulassung zur Prüfung durch die Ärztekammer bewerten lassen?

Ab wann kann ich mit einer Weiterbildung beginnen?

Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen Bundesländern gleich?

Müssen die Antragsunterlagen im Original eingereicht werden oder genügen diese als beglaubigte Kopien?

Beglaubigungen

Wie lang muss ein Weiterbildungsabschnitt mindestens sein?

Welche Gebiete gelten als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung?