Verhältnismäßigkeitsprüfung
Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 1 Absätze 1 und 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)
Nach § 8 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 1 VHMPG hat die Ärztekammer Schleswig-Holstein vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Kammerversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zur Information der Öffentlichkeit in des Internet einzustellen und allen betroffenen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (ihren Standpunkt darzulegen).