Rechtsvorschriften für die Arztpraxis
Jeder Arzt, der in seiner Praxis Angestellte beschäftigt, ist auch Arbeitgeber und als solcher verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. Dazu gehört auch, dass bestimmte Gesetze, Vorschriften und Regeln für alle Mitarbeiter in der Arztpraxis frei zugänglich sind.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze und Arbeitnehmerschutzvorschriften für die Praxis als Link-Liste. Um Ihrer Pflicht nachzukommen, können Sie die vollständigen Gesetzestexte entweder ausdrucken und in Ihrer Praxis auslegen oder Ihren Mitarbeitern als digitale Dokumente zur Verfügung stellen. Die Verordnungen müssen immer auf dem neusten Stand sein, daher empfehlen sich regelmäßige Aktualisierungen.
Darüberhinaus haben wir Ihnen als Service der Ärztekammer weitere Informationen zusammengestellt, die für Sie als Vertragsarzt von Wert sein könnten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen nachfolgenden Angaben um externe Links handelt und Sie auf entsprechende Seiten weitergeleitet werden.
Auslagepflichtige Gesetze für jede Arztpraxis
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (auslagepflichtig bei mehr als fünf Mitarbeitern)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (auslagepflichtig bei mehr als fünf Mitarbeitern) § 611 - § 630
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (auslagepflichtig bei mindestens einem jugendlichen Mitarbeiter)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) (auslagepflichtig wenn mehr als drei Frauen beschäftigt werden)
- Sozialgesetzbuch (SGB) – Gesetzliche Unfallversicherung
Spezifische Praxisvorschriften (sofern auf die Praxis zutreffend)
Weitere relevante Vorschriften (nicht auslagepflichtig)
Auf der Seite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege finden Sie darüber hinaus weitere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln sowie Angebote, Services und Leistungen der BGW.