Veranstaltungsanerkennung

Um zu garantieren, dass Veranstaltungen den Kriterien ärztlicher Fortbildung gerecht werden, müssen sie von der Ärztekammer Schleswig-Holstein anerkannt werden.

Die Kriterien der ärztlichen Fortbildung orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesärztekammer. Entsprechende Richtlinien in der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (§ 9 Abs. 1) geben den rechtlichen Rahmen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, die Vergabe von Fortbildungspunkten und das Verfahren für das Fortbildungszertifikat vor.

Die Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Downloadbereich.

Zugang für freigeschaltete Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Dieser Online-Anerkennungsbereich ist nur für Teilnehmer mit entsprechenden Zugangsdaten zugänglich.

Informationen zum Elektronischen Informationsverteiler (EIV), der für die bundesweite elektronische Meldung der Fortbildungspunkte zuständig ist, finden Sie unter www.eiv-fobi.de

Richtlinienübersicht

Weitere Informationen