Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

Gelbfieberimpfstellen

Die Impfung gegen Gelbfieber ist bei Reisen in Risikogebiete dringend angeraten und in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben.

Das Gelbfieberrisiko ist in einzelnen endemischen Ländern lokal unterschiedlich und Ausbrüche können auftreten. Daher ist vor Reisen ins Ausland grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung zu empfehlen.

Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörde autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Seit Mai 2015 ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein für die Zulassung von Gelbfieberimpfstellen in Schleswig-Holstein zuständig.

Die Voraussetzungen für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt.

In Schleswig-Holstein gelten folgende Voraussetzungen für die Zulassung:

Gesetzliche Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung in Schleswig-Holstein

Auflagen für die Zulassung und Gebühren

Einzureichende Unterlagen

Zugelassene Gelbfieberimpfstellen in Schleswig-Holstein

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