Weiterbildungsordnung (WBO):
Die Weiterbildungsordnung enthält in Abschnitt A allgemeine Bestimmungen zur Weiterbildung und regelt in den Abschnitten B und C die zeitlichen und inhaltlichen Mindestanforderungen zum Erwerb aller Bezeichnungen (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen).
- Aktuelle Weiterbildungsordnung für die Ärzte Schleswig-Holsteins vom 5. Februar 2020, in Kraft getreten am 1. Juli 2020
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
In den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung werden die in der Weiterbildungsordnung definierten Weiterbildungsinhalte durch die Angabe von Richtzahlen für dort bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die selbstständig unter Anleitung durchzuführen sind, konkretisiert.
- Aktuelle Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (Die Dokumentation erfolgt im elektronischen Logbuch, siehe Menüpunkt „Logbücher“).
Archiv
- Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 (letzte Fassung)
- Richtlinien zur Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011
- Fachspezifische Informationen (WBO 2011)
Übergangsbestimmungen für Anträge nach WBO vom 25. Mai 2011:
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1.7.2020) in einer Weiterbildung befinden, können diese innerhalb einer bestimmten Frist nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist endet für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen am 30. Juni 2023, für Facharztbezeichnungen am 30. Juni 2027.