Was genau sind eigentlich die Aufgaben der Ärztekammer Schleswig-Holstein? Kurz und knapp erklärt in diesem Video.
Die Kammer ist in ständigem Austausch mit Patienten, Politik und anderen Selbstverwaltungspartnern mit denen sie gemeinsam um die bestmöglichen Versorgungsstrukturen ringt. So finden ärztliche Anliegen frühzeitig Gehör und können oft sogar direkt in die Gesetzgebung einfließen.
Kernaufgaben
- Wir machen uns für Schleswig-Holsteins Ärzteschaft stark. Gemeinsam mit den anderen Selbstverwaltungspartnern wie Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, aber auch Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium in Kiel ringen wir um die bestmöglichen Versorgungsstrukturen für unsere Patienten.
- Wo Facharzt drauf steht, muss auch Facharzt drin sein. Wir kümmern uns um die Aktualität und Qualität der Weiterbildung und stehen erfahrenen Weiterbildern wie auch unserem Facharztnachwuchs beratend zur Seite.
- In unserer starken Gemeinschaft ist jede Fachrichtung vertreten. Wir wissen am besten, was Qualität in der Gesundheitsversorgung ist und beraten Patienten, Einrichtungen, Krankenkassen und Politik eben gerade mit ärztlicher Kompetenz.
- Die Ärzteschaft hat einen Ruf zu verlieren. Wir achten auf die Einhaltung der eigenen Berufsordnung und auf ein interkollegiales Miteinander.
Geleitet wird die Ärztekammer von einem siebenköpfigen ehrenamtlichen Vorstand, den die aus 70 Delegierten bestehende Kammerversammlung aus ihrer Mitte heraus wählt. Die Kammerversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der ärztlichen Selbstverwaltung. Ihre Mitglieder werden wiederum von allen Ärztinnen und Ärzten in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins für jeweils fünf Jahre gewählt.
Unter hauptamtlicher Leitung eines Arztes und eines Diplom-Kaufmannes werden alle Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung von einer Geschäftsstelle in Bad Segeberg mit 13 Fachabteilungen koordiniert und bearbeitet. Hier finden Sie die Abteilungen mit deren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
w* | m* | Gesamt | |
Hauptberuflich in freier Praxis tätig | 2.595 | 3.014 | 5.609 |
Als Angestellte oder Beamte in Krankenanstalten tätig | 3.798 | 3.517 | 7.315 |
Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften tätig | 291 | 173 | 464 |
In sonstiger ärztlicher Tätigkeit | 261 | 342 | 603 |
Ohne ärztliche Tätigkeit, in Elternzeit oder Freistellungsphase der Altersteilzeit | 1.847 | 2.686 | 4.533 |
Gesamt | 8.792 | 9.732 | 18.524 |
*Für das Jahr 2020 gab es keine Mitglieder mit der Einordnung „divers“.
Stand: 12/2020