Hierbei geht es u. a. um Änderungen der Regelungen zur Datenvalidierung, zum strukturierten Dialog und zum Stellungnahmeverfahren. Zudem wurden weitere Dokumentations- und Nachweispflichten ausgesetzt.
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)
- Der strukturierte Dialog 2020 (Verfahrensjahr 2019) wird bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt und soll bis zum 31. März 2021 abgeschlossen werden.
- Für das Jahr 2020 gilt eine Unterschreitung der Dokumentationsrate als unverschuldet, wenn diese durch Personalausfälle oder starke Erhöhung der Patientenzahlen als Folge der Pandemie eintritt.
- Die Verpflichtung zu den drei unterjährigen Datenlieferungen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das Erfassungsjahr 2020 wird ausgesetzt.
- Das Datenvalidierungsverfahren mit Aktenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte wegen konkreter Anhaltspunkte oder in Stichprobenverfahren überprüft wird, ist für das Erfassungsjahr 2019 ausgesetzt, bis der G-BA hierzu andere Regelungen erlässt. Die statistische Basisprüfung findet statt.
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan.QI-RL)
Für das Erfassungsjahr 2019 wird die Datenvalidierung, die Neuberechnungen, das Stellungnahmeverfahren, sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse ausgesetzt.
Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenksnahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
Das ursprünglich für Mitte des Jahres 2020 vorgesehene Inkrafttreten der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) wird auf den 1. Januar 2021 verschoben.