
"Organspende betrifft uns alle – jede Entscheidung zählt!"
Am 6. Juni beginnt der Tag der Organspende, der in diesem Jahr erstmalig das gesamte Wochenende umfasst. Mit diesem jährlich bundesweit stattfindenden Aktionstag soll auf das Thema Organspende aufmerksam gemacht werden. An diesen Tagen treten die bewegenden Schicksale der Menschen, die Organe gespendet haben oder denen als Organempfänger ein neues Leben geschenkt wurde, in den Vordergrund. Im Fokus steht auch nach wie vor der Appell, eine bewusste Entscheidung zur Organspende zu treffen – und diese zu dokumentieren.
Auch die Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt den Aktionstag und ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. „Organspende ist ein Thema, das uns alle betrifft. Jede Entscheidung zählt – und sie sollte gut informiert getroffen werden“, betont Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Wir möchten dazu ermutigen, sich mit den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen und diese klar zu dokumentieren – zum Beispiel im Organspendeausweis, durch einen Eintrag in das digitale Organspende-Register oder auch mittels einer Patientenverfügung“. Prof. Herrmann betont, wie wichtig eine eindeutige Willensbekundung zu Lebzeiten ist: „Nur wer frühzeitig festlegt, ob im Todesfall Organe gespendet werden sollen oder nicht, trifft eine selbst bestimmte Entscheidung – und entlastet gleichzeitig die Angehörigen. Sie sind es sonst, die in einer emotional belastenden Situation über die Organspende einer nahestehenden Person entscheiden müssen.“ Er weist zudem auf die gesetzlichen Voraussetzungen hin: „Voraussetzung für eine Organspende ist immer die zweifelsfreie Feststellung des Hirntods durch zwei voneinander unabhängige, erfahrene Intensivmedizinerinnen oder -mediziner, die weder an der späteren Organspende noch an der Transplantation beteiligt sein dürfen.“
Positive Signale durch erneute Debatte
Nach wie kann vielen schwerkranken Patientinnen und Patienten nicht geholfen werden, weil es zu wenige Spenderinnen und Spender gibt. „Die erneute Debatte um eine mögliche Widerspruchslösung, angestoßen durch den Bundesrat, macht Hoffnung. Denn eine gesetzliche Neuregelung der Organspende ist dringend erforderlich. Sie könnte nicht nur vielen schwer kranken Menschen neue Lebenschancen eröffnen, sondern zugleich Angehörige entlasten, die sonst in einer emotional belastenden Situation eine weitreichende Entscheidung treffen müssten“, sagt Prof. Herrmann.